Bund will tiefere Hürden für Kinder- und Jugendprojekte

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Bern,

Künftig soll der Aufwand bei der Organisation von Kinder- und Jugendprojekten geringer werden. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sei nicht notwendig.

Kinder- und Jugendprojekte.
Jugendliche leisten beim Projekt «72 Stunden» Einsatz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund stellt im Bereich Kinder- und Jugendförderung Optimierungspotenzial fest.
  • Unter anderem soll der Aufwand für Projektorganisatoren geringer werden.

Die Kinder- und Jugendförderung ist laut dem Bund auf einem sehr guten Weg. Dennoch ortet er hier und da Optimierungspotenzial. Beispielsweise müsse der administrative Aufwand für Finanzhilfegesuche verkleinert werden.

Der Bundesrat hat die entsprechenden Verbesserungsvorschläge gutgeheissen. Diese sollen teils «ab sofort», teils «zeitnah» umgesetzt werden. Die formulierten Massnahmen basieren auf einer Zwischenbilanz rund sechs Jahre nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG). Die über hundert Seiten lange Evaluation zeichnet ein insgesamt positives Bild.

«Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ist nicht notwendig», bilanziert deshalb der Bundesrat. Die Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendpolitik seien sowohl mit dem Gesetz als auch mit dessen Vollzug zufrieden.

«Verbesserungen in der Umsetzung des Gesetzes möglich»

Trotz vieler neuer Angebote in der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit ortet der Bund auch Optimierungspotenzial. Es seien «Verbesserungen in der Umsetzung des Gesetzes möglich», schreibt die Regierung. Verschiedene Empfehlungen würden in den kommenden Jahren umgesetzt.

Beispielsweise will der Bund den Aufwand für die Einreichung eines Finanzhilfegesuchs weiter verringern. Heute seien die Anforderungen an die Gesuchstellung hoch, «was gerade für ehrenamtliche, nicht professionelle Trägerschaften ein grosses Hindernis darstellt».

Wird ein Gesuch abgelehnt, soll die Kommunikation des Entscheides künftig verbessert werden. Aktuell sei die Kommunikation zwischen Bund und den Trägerschaften «nicht immer verständlich genug».

Kredit wird bereits ausgeschöpft

Das KJFG ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Damit will der Bund dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden gefördert werden. Sie sollen sich sozial, kulturell und politisch besser integrieren können und sich zu Personen entwickeln, die Verantwortung übernehmen.

Der jährliche Kredit von rund 10 Millionen Franken wird gemäss dem Bericht seit 2016 ausgeschöpft. Zudem bestehe eine hohe Nachfrage für die Anschubfinanzierung zugunsten kantonaler Programme im Bereich Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Die Anschubfinanzierung ist bis Ende 2022 befristet.

In fünf Jahren will der Bund unter anderem prüfen, mehr Projekte für Kinder ab dem Kindergartenalter zu unterstützen. Heute werden gemäss der Evaluation überwiegend Aktivitäten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefördert.

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