Bund plant Luftraum-Abkommen mit US Air Force
Die Schweiz will sich verstärkt gegen Bedrohungen aus der Luft schützen. Darum tauscht sie in Zukunft Luftlagedaten mit den USA aus.

Das Wichtigste in Kürze
- In Zukunft tauscht die Schweiz Luftlagedaten mit den USA aus.
- So will sie sich besser gegen Bedrohungen aus der Luft schützen.
- Die Neutralität der Schweiz bleibe dennoch gewahrt.
Der Bundesrat will den Schutz vor Bedrohungen in der Luft weiter erhöhen.
Dazu plant er unter anderem ein internationales Abkommen zum Austausch von Luftlagedaten mit der US Air Force.
Mit den US-Luftstreitkräften in Europa sollen Verhandlungen über ein «Sensor Visibility Arrangement» aufgenommen werden. Das teilte das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (Sepos) am Mittwoch mit.
Weiter soll ein bestehendes Abkommen mit Deutschland erweitert und ein bilaterales Abkommen mit den Nachbarländern abgeschlossen werden.
Rechtzeitige Hinweise auf potenzielle Bedrohnungen
Die Schweiz hat keine Sensoren ausserhalb ihres Territoriums und im Weltraum. Zudem ist sie auch nicht Teil einer gemeinsamen Luft- und Lenkwaffenabwehr. Darum ist sie auf den Austausch von Luftlagedaten mit Partnern angewiesen.
Heute bestehen Abkommen zum Austausch von Daten für den Luftpolizeidienst mit Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich sowie der Nato. Für die Abwehr von militärischen Bedrohungen wie etwa Distanzwaffen seien diese jedoch kaum relevant.

Künftig soll die Schweiz rechtzeitig Hinweise auf potenzielle Bedrohungen erhalten. Dies, noch bevor diese den eigenen Luftraum erreichen.
So soll wertvolle Vorwarnzeit für Bevölkerung und Armee gewonnen werden, erklärt das Sepos.
Neutralität der Schweiz wird gewahrt
Wegen der kleinen Grösse der Schweiz können insbesondere Distanzwaffen wie Marschflugkörper erst sehr spät erfasst werden. Aber auch ballistische Lenkwaffen oder Hyperschallwaffen können für Probleme sorgen.
Um die Neutralität der Schweiz zu wahren, sei in den abzuschliessenden Abkommen eine Ausstiegsklausel vorgesehen, hiess es weiter. Dies ermögliche es der Schweiz, den Informationsaustausch jederzeit zu unterbrechen, wenn sie es für angebracht hält.
Zudem seien Amtshandlungen ausländischer Behörden im Kontext des Austauschs auf Schweizer Territorium beziehungsweise im Schweizer Luftraum ausgeschlossen.








