Der Bund korrigiert die Zahlen zu den Observationen bei der Invalidenversicherung im elektronischen Abstimmungsbüchlein.
Das Foto zeigt eine Tastatur und ein Abstimmungsbüchlein für die Abstimmungen vom 24. September 2017.
Das Foto zeigt eine Tastatur und ein Abstimmungsbüchlein für die Abstimmungen vom 24. September 2017. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund korrigiert laut der Bundeskanzlei sein elektronisches Abstimmungsbüchlein.
  • Das gedruckte Abstimmungsbüchlein kann nicht mehr korrigiert werden.

Der Bund korrigiert die Zahlen zu den Observationen bei der Invalidenversicherung im elektronischen Abstimmungsbüchlein. Das teilte die Bundeskanzlei heute Mittwoch mit. Das gedruckte Abstimmungsbüchlein kann nicht mehr korrigiert werden.

Das Abstimmungsbüchlein des Bundes zu den Vorlagen vom 25. November wurde wie geplant verschickt. Das Bundesgericht hatte zuvor einen Antrag des Referendumskomitees zur Überwachung von Versicherten abgewiesen, das den Versand stoppen wollte.

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