Bund erhält keine Kompetenz für Finanzierung nach schwerem Erdbeben
Der Bund erhält vom Parlament keine Kompetenz für eine Finanzierungslösung zur Behebung von Gebäudeschäden im Falle eines schweren Erdbebens. Nach dem Ständerat lehnte auch der Nationalrat eine entsprechende Vorlage ab.

Die grosse Kammer sagte am Mittwoch mit 99 zu 84 Stimmen bei 8 Enthaltungen Nein und trat gar nicht erst auf die Vorlage ein. Das Geschäft ist damit definitiv erledigt.
Nachdem der Ständerat den Entwurf des Bundesrates bereits ablehnte, versuchten die Befürwortenden im Nationalrat, mit einem Kompromiss eine Mehrheit zu finden. Der Entwurf der vorberatenden Kommission forderte, dass bei einem schweren Erdbeben der Bund Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer dazu hätte verpflichten können, 0,5 Prozent des Versicherungswertes ihres Gebäudes zu bezahlen, um den Wiederaufbau zu finanzieren. In der Version, die der Bundesrat dem Ständerat vorlegte, waren es bis zu 0,7 Prozent des Versicherungswerts.
Als schwerwiegend gelten Erdbeben, die Gebäudeschäden von mindestens 0,2 Prozent der Gebäudeversicherungssumme verursachen. Die Deckung hätte sich nur auf die Schäden erstreckt, die diesen Mindestwert übertroffen hätten.
Der staatliche Mechanismus wäre demnach bei Erdbeben zum Tragen gekommen, die in diesem Ausmass statistisch alle hundert Jahre oder seltener zu erwarten gewesen wären. Dies entspreche Modellrechnungen zufolge einer Schadenssumme von rund 6,3 Milliarden Franken. Schäden unterhalb dieser Schwelle hätten weiterhin einer privaten Versicherungsabdeckung bedürft.
Im Nationalrat wurde eine emotionale Debatte geführt. Gespalten war die Mitte-Fraktion mit 14 Ja- und 11 Nein-Stimmen. Befürwortet wurde die Vorlage von den Linken. Franziska Ryser (Grüne/SG) machte sich stark für die Finanzierungslösung und sprach von einer schlanken und attraktiven Lösung, die ohne jährliche Prämienzahlung auskomme, sondern nur eine Eventualverpflichtung verlange. «Der Bund hat sich in Krisensituationen mit anderem zu beschäftigen», sagte sie.
Gegen die Vorlage waren grossmehrheitlich die Fraktionen von FDP und SVP. Michael Graber (SVP/VS) hinterfragte, ob es ein Gesetz brauche, das vielleicht ein halbes Jahrtausend nicht gebraucht werde. Er kritisierte auch, dass es keine neue Verfassung oder Bürokratie für Solidarität in der Krise brauche. «In der Vergangenheit war bei Krisen immer auf den Bund Verlass, wenn es um finanzielle Mittel ging», sagte er. Zudem seien im Ernstfall auch Mietende gefordert und nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden.
Kurz nach dem Entscheid des Nationalrates meldete sich der Hauseigentümerverband (HEV) in einer Medienmitteilung zu Wort und zeigte sich erleichtert. Schliesslich habe die Vernunft gesiegt. Das Immobilien-Eigentum in der Schweiz werde künftig nicht noch mehr belastet, schrieb der Verband.
Auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüsste den Entscheid der grossen Kammer. Es gelte nun, die Bevölkerung für das schadenmässig grösste Naturgefahrenrisiko der Schweiz zu sensibilisieren und die private Absicherung gegen Erdbeben auszubauen.
Die SP schlug in ihrem Communiqué einen anderen Ton ein. «Der Nationalrat lässt, wie der Ständerat auch, die Menschen im Erdbebenfall im Stich und stellt sich auf die Seite der Versicherungslobby», schrieb die Partei.
Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und der Ergebnisse der neueren Forschung hält der Bundesrat fest, dass praktisch auf dem gesamten besiedelten Gebiet der Schweiz ein relevantes Erdbebenrisiko bestehe.
Modellrechnungen des Schweizerischen Erdbebendienstes ergaben, dass bei einer Wiederholung des katastrophalen Basler Bebens im Jahre 1356 mit einer Magnitude von 6,6 in der Schweiz mit etwa 3000 Toten und Gebäudeschäden im Umfang von ungefähr 45 Milliarden Franken zu rechnen wäre. Die grössten finanziellen Verluste wegen Schäden wären demnach in den Kantonen Bern, Wallis, Zürich, Waadt und Basel-Stadt zu erwarten.
In der Schweiz existiert derzeit keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Nur ein Bruchteil der Gebäude ist heute gegen Erdbebenschäden versichert. Ende 2024 waren nach Angaben des Bundesrates rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert.
Bereits mehrere Versuche, eine landesweite Erdbebenversicherung durchzusetzen, scheiterten im Bundeshaus. So wurde beispielsweise 2016 eine baselstädtische Standesinitiative für eine obligatorische Erdbebenversicherung auf Bundesebene abgelehnt. Auch Vorschläge für interkantonale Konkordate fanden bislang keine Mehrheit.










