Blatten – Bund lockert Regeln für Wiederaufbau im Lötschental

Maja Bojic
Maja Bojic

Oberwallis,

Blatten erhält beim Wiederaufbau mehr Spielraum. Der Bund legt die Lex Weber nach dem Bergsturz grosszügiger aus.

Blatten
Blatten wurde beim Bergsturz 2025 vollständig zerstört. (Archivbild) - keystone

Nach dem Bergsturz vom 28. Mai 2025 können betroffene Eigentümer ihre Wohnungen leichter ersetzen. Laut dem «SRF» soll dafür künftig das gesamte Lötschental als standortnaher Bereich gelten.

Grundlage ist ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2022, das geringfügige Standortverschiebungen bei zerstörten altrechtlichen Zweitwohnungen erlaubt. Für den Sonderfall Blatten wird diese Auslegung nun auf das gesamte Lötschental angewendet.

Eine Familie, die ihre Wohnung beim Bergsturz verlor, kann damit in einer Nachbargemeinde neu bauen. Dem «SRF» zufolge könnte die neue Erstwohnung später als Zweitwohnung verkauft werden.

Blatten: Gemeinden können gegen «kalte Betten» vorgehen

Bundesrat Albert Rösti rechnet mit ungefähr zehn bis dreissig möglichen Fällen. Die Regelung betrifft damit eine begrenzte Zahl von Eigentümern, deren frühere Wohnungen zerstört wurden.

Die Gemeinden erhalten gleichzeitig ein Vetorecht bei der späteren Nutzung solcher Wohnungen. Laut der «Bluewin» können sie im Grundbuch eine dauerhafte Erstwohnungsnutzung festschreiben.

Sollten betroffene Eigentümer im gesamten Lötschental neu bauen dürfen?

Kippel und Ferden dürften von dieser Möglichkeit voraussichtlich Gebrauch machen. Damit soll verhindert werden, dass durch die Sonderregelung zusätzliche sogenannte «kalte Betten» entstehen.

Bund legt Lex Weber trotz Streit grosszügig aus

Die neue Lösung ist keine formelle Änderung des Zweitwohnungsgesetzes oder seiner Verordnung. Vielmehr handelt es sich laut «Bluewin» um eine Auslegung des bestehenden Rechts durch den Bundesrat.

Zuvor hatte die Rechtslage im Lötschental für unterschiedliche Positionen gesorgt. Wiler befürwortete eine grosszügige Regelung, während Kippel vor steigenden Bodenpreisen und fehlendem Wohnraum warnte.

In Blatten lag der Anteil altrechtlicher Zweitwohnungen vor dem Bergsturz bei über 60 Prozent. Die Zweitwohnungsinitiative, auch Lex Weber genannt, setzt für neue Ferienwohnungen eine Grenze von 20 Prozent.

Kandersteg kämpft ebenfalls mit instabilem Berg

Diese Grenze wurde dem «SRF» zufolge im gesamten Lötschental überschritten. Deshalb war nach der vollständigen Zerstörung von Blatten zunächst unklar, wie Ersatzwohnungen rechtlich erstellt werden können.

Auch die Ereignisse in Kandersteg erinnern aktuell an die Naturgefahren rund um Blatten. Laut «RTL» sind dort am Spitze Stei kleinere Felsabbrüche weiterhin möglich, während bewohntes Gebiet derzeit nicht gefährdet ist.

Blatten
Nach dem Bergsturz in Blatten VS von Ende Mai 2025 hat der Bund eine Lösung für den Wiederaufbau von Zweitwohnungen präsentiert. (Archivbild) - keystone

Die Gemeinde Kandersteg überwacht den instabilen Berghang seit Jahren mit verschiedenen Messsystemen. Nach Angaben der Gemeinde umfasst die instabile Fels- und Schuttmasse rund 16 Millionen Kubikmeter.

Kommentare

User #3314 (nicht angemeldet)

Bevor wieder dort gebaut wird, sollen die Leute erstmal die "Hilfen" wieder zurückzahlen.

User #5808 (nicht angemeldet)

Was ich nicht verstehe die Menschen haben alles verloren auch Obfachlose haben aber auch gar nichts mehr bei den einen Sammelt man zurecht schweizweit bei den anderen gibt keine Ausnahmen von den Regeln kein Parkplatz fuer Wohnmobile oder so etwas ahnliches? Wie kann das sein ? Sind doch nicht alle gleich?

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