Automatisch & freiwillig: Das neue elektronische Gesundheitsdossier
Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier mit einem elektronischen Gesundheitsdossier ablösen. Dieses erhält automatisch die ganze Bevölkerung.
Das Wichtigste in Kürze
- Neuausrichtung: Das elektronische Patientendossier soll abgelöst werden.
- Das elektronische Gesundheitsdossier werde einfacher, so Bundesrätin Baume-Schneider.
- Alle Gesundheitsdaten sollen darauf digital abgelegt werden können.
Das elektronische Patientendossier (EPD) blieb unter den Erwartungen: Kaum jemand nutzte es. Der Bundesrat sieht die Gründe dafür in der komplexen Struktur mit zahlreichen privaten Anbietern. Aber auch im aufwändigen Eröffnungsprozess.
Beides soll sich nun mit dem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) ändern. Der Bundesrat habe heute eine grundlegende Neuausrichtung beschlossen, erläutert Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider.
Alle können, niemand muss
Die Kernidee hinter dem E-GD: Alle relevanten Gesundheitsdaten sollen digital an einem Ort verfügbar sein. Dabei soll unerheblich sein, wo man gerade wohnt und welche medizinische Fachperson einen gerade behandelt.

Neu setzt der Bundesrat auch auf ein Opting-out: Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten automatisch und gratis ein E-GD. Es muss also nicht erst umständlich beantragt werden. Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder ein bereits existierendes Dossier wieder löschen lassen.
Das entspreche der österreichischen Lösung, erklärt Bundesrätin Baume-Schneider. Erfahrungsgemäss wollten dann lediglich drei Prozent der Bevölkerung auf ein elektronisches Gesundheitsdossier verzichten.
Auch sollen die Dossier-Inhaberinnen und -Inhaber selbst entscheiden, wer auf welche Informationen Zugriff hat. Oder welche Daten gar nicht erst im E-GD abgelegt werden. Grundsätzlich sollen aber alle «behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten» künftig im E-GD abgelegt sein. Statt, wie heute, verteilt auf verschiedene Arztpraxen und Spitäler.
Dienstleister in der Pflicht
Nebst Spitälern und Pflegeeinrichtungen sollen neu alle, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, das E-GD nutzen müssen: Ärztinnen und Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer.
Dies sei darum wichtig, weil so der grösstmögliche Nutzen entstehe, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. So solle die Wirksamkeit und Behandlungsqualität für alle verbessert werden.
Bundesrat sieht im E-GD Vorteile für alle Beteiligten
Das E-GD sei «ein entscheidender Schritt hin zu einer koordinierten Gesundheitsversorgung», lobt der Bundesrat. Alles könne nun abgelegt werden: Spitalaustrittsberichte, Konsultationsberichte von Spezialistinnen und Spezialisten, aber auch simple Daten wie Impfungen, Medikamente oder Laborwerte.
Das System soll benutzerfreundlich sein und einen besseren Überblick verschaffen. Davon profitierten Patientinnen und Patienten, aber auch Gesundheitsfachpersonen und nicht zuletzt das Gesundheitssystem als Ganzes.

Es sollen obligatorische technische Standards vorgegeben werden, um die Systeme von Spitälern, Arztpraxen und weiteren Beteiligten anbinden zu können. Der Bundesrat erhofft sich weniger Doppelspurigkeiten und administrativen Aufwand, besseren Informationsfluss und insgesamt mehr Effizienz.
Sicherheit und Technik
Der Bund soll auf der technischen Seite verantwortlich sein: Mit einer zentralen technischen Infrastruktur für eine schweizweit einheitliche Lösung. Die Kantone dagegen sollen die laufenden Betriebskosten tragen und als erste Anlaufstelle für Fragen dienen.
Die Sicherheit soll oberste Priorität haben. Im Gesetz seien hohe Anforderungen an den Datenschutz verankert. Auch hier liege die Verantwortung beim Bund: Er sorge für die Sicherheit der Daten und dafür, dass die Daten in der Schweiz gespeichert werden.
Nun wird das Parlament das Gesetz behandeln. Der Bundesrat rechnet damit, dass das E-GD per 2030 eingeführt werden kann.








