Es sei eine «unhaltbare Lücke», schreibt ex-Bundesrichter Giusep Nay. Im Abstimmungsbüchlein des Bundes für den 4. März fehle ein wesentlicher Punkt zur No-Billag-Initiative. Das Stimmvolk könne so in die Irre geführt werden.
Ex-Bundesrichter Giusep Nay ist nicht zufrieden mit dem Abstimmungsbüchlein des Bundes: Da sei etwas gar viel weggelassen worden.
Ex-Bundesrichter Giusep Nay ist nicht zufrieden mit dem Abstimmungsbüchlein des Bundes: Da sei etwas gar viel weggelassen worden. - Keystone

Irreführung durch den Bundesrat – zugunsten der Initianten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im aktuellen Abstimmungsbüchlein habe es eine unhaltbare Lücke, sagt ex-Bundesrichter Giusep Nay.
  • Der Bundesrat erläutere nicht, was die durch die No-Billag-Initiative gestrichenen Teile der Verfassung bewirken.
  • So werde das Stimmvolk in die Irre geführt.

Zwar wird fein säuberlich aufgeführt, was die Initiative neu in die Bundesverfassung schreiben will. Auch, dass der Absatz 2 im Artikel 93 wegfällt und so der Absatz 3 zum neuen Absatz 2 wird. Was fehlt: Was durch die Streichung von Absatz 2 (sowie der Absätze 4 und 5) wegfällt.

Das sei «eine unhaltbare Lücke im amtlichen Text», sagt ex-Bundesrichter Nay. Diese könne das Stimmvolk betreffend der No-Billag-Initaitive «in die Irre führen, zumal bereits deren Titel irreführend ist».

«Verhindert, dass die SRG rechtlich so wie heute weiterbestehen kann»

Im Absatz 2 steht: «Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.» Das sei eine weit gravierende Folge der Initiative, so Nay, und hätte darum im Abstimmungsbulletin unbedingt dargelegt werden müssen. So entziehe man der SRG die rechtliche Grundlage.

Gleiches gelte für die ebenfalls unerwähnt gebliebenen Absätze 4 und 5: «Die Streichung […] zeigt, dass mit der Initiative die SRG mit ihrem heutigen Auftrag abgeschafft werden will.» Damit werde das Argument der Befürworter widerlegt, ein Ja zu No-Billag sei ein Ja zur SRG, findet Giusep Nay. Weil das im Abstimmungsbüchlein fehle, erfülle es die gesetzlichen Voraussetzungen nicht.

Vor jeder eidgenössischen Volksabstimmung informiert der Bundesrat mit einer roten Broschüre im A5-Format. Das muss er von Gesetzes wegen – ausgewogen, neutral, sachlich und verständlich. Im aktuellen Abstimmungsbüchlein habe es aber eine entscheidende Weglassung, schreibt ex-Bundesrichter Giusep Nay im «Journal21».

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