Ab 2026 kann Bund Rätoromanisch und Italienisch stärker fördern
Der Bundesrat hat Änderungen zur Förderung von Sprachen wie Italienisch und Rätoromanisch genehmigt.

Das Bundesamt für Kultur kann ab kommendem Jahr Italienisch und Rätoromanisch auch ausserhalb der ursprünglichen Verbreitungsgebiete dieser Sprachen fördern. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der eidgenössischen Sprachenverordnung genehmigt.
Wie der Bundesrat weiter mitteilte, wird das Bundesamt für Kultur (BAK) damit neu Projekte fördern, die Italienisch als Schulfach attraktiver machen sollen. Zudem werden Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche ausserhalb der italienischsprachigen Gebiete der Schweiz unterstützt, um deren Bezug zur italienischen Sprache und Kultur zu stärken.
Fördermassnahmen fürs Erlernen von Rätoromanisch
Das BAK fördert künftig auch Massnahmen, die das Erlernen und die Verwendung der rätoromanischen Sprache begünstigen. Zu diesem Zweck soll insbesondere der schulische und ausserschulische Unterricht ausgebaut werden.
Projekte zur Vernetzung von Rätoromanisch sprechenden Personen werden ebenfalls unterstützt. Die revidierte Sprachenverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Nach Bundesratsangaben leben heute die Hälfte der italienischsprachigen Bevölkerung und über zwei Drittel der Rätoromanisch-Sprechenden ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden. Schon 2021 gab das BAK bekannt, es wolle diese beiden Minderheitssprachen im Kanton Graubünden auch ausserhalb von deren Ursprungsgebiet fördern.
Neue Zielwerte für Sprachgemeinschaftsvertretung
In Zusammenhang mit der Revision passt der Bund auch die angestrebten Sollwerte für die Vertretung der verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung an. Dies, da gemäss den aktuellen Daten des Bundesamtes für Statistik die Zielwerte leicht zugunsten der lateinischen Minderheiten erhöht werden sollten.
Die Zielwerte werden für die Französischsprachigen von 21,5 bis 23,5 Prozent auf 22,5 bis 24,5 Prozent erhöht und für die Italienischsprachigen von 6,5 bis 8,5 Prozent auf 7,5 bis 8,5 Prozent.






