Ab 1. April: Apotheken dürfen in bestimmten Fällen Heroin abgeben

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Bern,

Weil es immer mehr ältere Patienten in heroingestützter Behandlung gibt, vereinfacht der Bundesrat die Abgabe von Heroin zu medizinischen Zwecken.

Apothekenkreuz
In den meisten Apotheken kosten die Selbsttests unter zehn Franken. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Apotheken dürfen ab 1. April Heroin abgeben.
  • Der Bundesrat vereinfacht damit die Abgabe von Heroin zu medizinischen Zwecken.
  • Dies, da sich immer mehr ältere Patienten in heroingestützter Behandlung befinden.

Ab 1. April dürfen Apotheken Heroin abgeben. Der Bundesrat vereinfacht die Abgabe von Heroin zu medizinischen Zwecken. Am Freitag hat er dazu zwei Verordnungsänderungen verabschiedet.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass es immer mehr ältere Patientinnen und Patienten in heroingestützter Behandlung gibt, wie die Landesregierung in einer Mitteilung schrieb.

Mehrere Tagesdosen auf einmal

Bisher konnten Süchtige pharmazeutisch hergestelltes Heroin nur in einem Fachzentrum beziehen – neu soll dies auch in Apotheken oder anderen geeigneten Einrichtungen möglich sein. Mit der Änderung will der Bundesrat nach eigener Aussage den Bedürfnissen jener Rechnung tragen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit oder der räumlichen Entfernung nicht zwei- bis dreimal täglich ein solches Zentrum aufsuchen können.

Mit der zweiten Verordnungsänderung können künftig in bestimmten Fällen mehrere Tagesdosen auf einmal abgegeben werden. Eine entsprechende Regelung war befristet schon während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Ihre Weiterführung begründet der Bundesrat damit, dass auf diese Weise die Wiedereingliederung Süchtiger erleichtert werde.

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