Die Initiative zum Schutz des Bankgeheimnisses wird zurückgezogen. Nachdem das Parlament im November eine Verschärfung des Steuerstrafrechts abgelehnt hat, ist gemäss dem Komitee das Hauptziel erreicht: Das Bankkundengeheimnis im Inland bleibt bestehen.
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Das Bankengesetz in der Schweiz verletzt gemäss einer Uno-Berichterstatterin die Pressefreiheit. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Initianten ziehen die Bankgeheimnis-Initiative zurück.
  • Das Parlament war dem Anliegen, das Bankgeheimnis zu bewahren, im Herbst entgegengekommen.
  • Noch offen ist, ob der bereits abgesegnete Gegenvorschlag doch noch vors Volk kommt.

Den Entscheid gab das Komitee am Dienstag in Bern bekannt. Die Initianten wollten mit der Initiative das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankern und damit das «Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat erhalten», wie es in der Mitteilung heisst. Es sollte sichergestellt werden, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

Das Volksbegehren war 2013 auf Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Thomas Matter ins Rollen gebracht worden.

Bankgeheimnis als Schutz für Steuerbetrüger

Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts eingereicht worden. Diese hatte zum Ziel, dass sich Steuerhinterzieher nicht mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Vorgesehen war, dass Steuerbehörden nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten sollten.

In der Vernehmlassung waren die Pläne schlecht angekommen. Das Parlament lehnte diese schlussendlich ab.

Noch nicht ganz vom Tisch

Nach den Entwicklungen in der Herbstsession war mit dem Rückzug der Initiative gerechnet worden. Der Gegenvorschlag ist damit jedoch nicht automatisch vom Tisch. Das Parlament muss noch entscheiden, ob es diesen abschreiben will.

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