Jan Böhmermann mal wieder, möchte man sagen. Nach dem Eklat um Erdogan legt sich der Satiriker mit Angela Merkel an.
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Jan Böhmermann legt sich mit der Bundeskanzlerin an. - DPA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jan Böhmermann klagt gegen die Deutsche Kanzlerin.
  • Er teilt nicht ihre Einschätzung zum Erdogan-Schmähgedicht.

Der Fernsehsatiriker Jan Böhmermann hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verklagt. Grund: Ihre kritischen Einschätzung seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan .

Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» darüber berichtet.

Die Klage, die sich formal gegen das Kanzleramt richte, sei zweistufig, erläuterte der Sprecher. Im Hauptantrag wolle Böhmermann der Kanzlerin untersagen lassen, öffentlich zu wiederholen, dass sein Schmähgedicht «bewusst verletzend» sei.

Er hatte es am 31. März 2016 im Rahmen eines sechsminütigen Beitrags in der ZDF-Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen.

Werde dieser Hauptantrag abgewiesen, wolle Jan Böhmermann in einem Hilfsantrag feststellen lassen. So solll belegt werden, dass die von Regierungssprecher Steffen Seibert vorgetragene Einschätzung Merkels rechtswidrig gewesen sei.

Nach Einschätzung des Gerichtssprechers wird bereits am 16. April ein Urteil gefällt. Die Kanzlerin werde nicht persönlich vor Gericht erscheinen, sondern durch ihren Rechtsanwalt Peter Raue vertreten werden.

Jan Böhmermann löste Eklat aus

Böhmermann hatte mit dem satirischen Gedicht «Schmähkritik» einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. Merkel nannte das Gedicht damals «bewusst verletzend». Dies berichtete Seibert nach einem Telefonat der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu.

Später bezeichnete die Kanzlerin diese Aussage als «Fehler». Mit dieser Äusserung sei der Eindruck entstanden, dass hier ihre persönliche Bewertung etwas zähle, erklärte sie. 2017 drohte Böhmermann laut einem Medienbericht Merkel mit einer Klage.

Erdogan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt. Das Landgericht Hamburg gab der Klage teilweise statt. Böhmermann darf «ehrverletzende» Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen.

Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen. Böhmermann will das Urteil anfechten.

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