Ricky Martins Neffe hatte den Sänger schwer beschuldigt. Martin reagiert nun seinerseits mit einer Klage und fordert 20 Millionen US-Dollar Schadenersatz.
Ricky Martin
Ricky Martin verklagt seinen Neffen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Neffe von Ricky Martin warf ihm vor, mit ihm in einer sexuellen Beziehung zu sein.
  • Vor Gericht liess der 21-jährige das Verfahren aber einstellen.
  • Nun verklagt ihn Ricky Martin in seiner Heimat Puerto Rico.

Popstar Ricky Martin (50) verklagt in seiner Heimat Puerto Rico seinen Neffen. Dieser hatte zuvor schwere Anschuldigungen gegen den Sänger erhoben. Er ersuchte aber schlussendlich das Gericht selbst um Einstellung des Verfahrens.

Nun fordert Martin Schadenersatz in Höhe von 20 Millionen US-Dollar (etwa 20 Mio. Euro), da die unwahren Behauptungen seinen Ruf geschädigt haben. Das berichtet «Deadline».

Die «unverantwortlichen, bösartigen und strafbaren Handlungen» des «verhaltensgestörten» 21-jährigen Neffen des Sängers haben das «makelloses Ansehen» Martins geschädigt. Das heisst es in der Klageschrift. Dieses habe er sich «durch seine lange künstlerische und altruistische Karriere in den letzten beinahe 40 Jahren seines Lebens verdient».

Bereits vor den Anschuldigungen habe Martins Neffe öffentlich damit geprahlt, mit dem Sänger verwandt zu sein. Das heisst es in der Klageschrift zudem, wie «EW» berichtet. Er habe ihn auf WhatsApp und Instagram mit Nachrichten bombardiert. Und er habe bei einer Gelegenheit seine private Handy-Nummer in einem sozialen Netzwerk gepostet.

«Es war verheerend für mich, für meine Familie, für meine Freunde»

Bis zur Einstellung des Verfahrens vor rund neun Wochen hatte sich Martin vehement gegen die Vorwürfe gewehrt. Diese besagten, dass er in einer sexuellen Beziehung mit seinem Verwandten befunden habe. Das US-Promi-Portal «TMZ» veröffentlichte damals ein Video, in dem der Musiker von einer «schmerzhaften» Erfahrung sprach und erklärte: «Es war verheerend für mich, für meine Familie, für meine Freunde. Ich wünsche das niemandem.»

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