Nach seiner Verurteilung in Grossbritannien ist Boris Becker wieder auf freiem Fuss. Doch das Insolvenzverfahren gegen den Sportstar lief weiter. Bis jetzt.
Boris Becker
Boris Becker will sich zu dem Verfahren momentan nicht äussern. (Archivbild) - Marcus Brandt/dpa

Ex-Tennisprofi Boris Becker ist nach Angaben seines Anwalts nicht mehr insolvent. «In Folge einer Einigung mit seinen Insolvenzverwaltern wurde die in 2017 eröffnete private Insolvenz von Boris Becker durch eine gestrige Entscheidung des High Court in London rechtskräftig beendet.» Dies teilte Anwalt Christian-Oliver Moser im Namen des 56-Jährigen der Deutschen Presse-Agentur mit.

Das Gericht habe die sofortige Restschuldbefreiung angeordnet. Das bedeute, «dass unser Mandant von jeglicher weiteren Haftung aus den Insolvenzschulden befreit ist». Beckers Eintrag im Insolvenzregister war am Donnerstag noch einsehbar.

Beckers Insolvenz werde an diesem Samstag (27. April) aufgehoben. Dies bestätigte die zuständige britische Insolvenzbehörde der dpa. Mit der Entlassung aus der Insolvenz enden nach Angaben der Behörde alle Auflagen im Zusammenhang mit diesem Verfahren.

Insolvenzverfahren ging nach Haftentlassung weiter

Der dreifache Wimbledon-Sieger war Ende April 2022 in London zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dies, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte. Er kam im Dezember 2022 aufgrund einer Sonderregelung für ausländische Häftlinge vorzeitig frei.

Er wurde umgehend nach Deutschland abgeschoben und darf britischen Medien zufolge frühestens im Oktober 2024 wieder in seine ehemalige Wahlheimat Grossbritannien einreisen. Das Insolvenzverfahren wurde aber unabhängig davon fortgesetzt. Einen Teil seiner Einnahmen musste Becker weiter an die Insolvenzverwalter abtreten.

In diesem Punkt hat er sich nun nach Angaben seines Anwalts geeinigt. Die Bedingungen der Einigung mit den Insolvenzverwaltern seien vertraulich, hiess es in der Mitteilung von Anwalt Moser weiter. Becker werde sich «zu diesem Zeitpunkt nicht weiter zu diesem Verfahren und anderen Details äussern».

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