Muriel Furrer (†18): Verfahren zum tödlichen Unfall eingestellt
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen zum tödlichen Unfall von Muriel Furrer (†18) anlässlich der Rad-WM vom September 2024 eingestellt.

Das Wichtigste in Kürze
- Muriel Furrer (†18) kommt an der Rad-WM 2024 in Zürich ums Leben.
- Nach dem Unfall wurden umfangreiche Ermittlungen des Hergangs aufgenommen.
- Nun wurde die Untersuchung abgeschlossen und das Verfahren eingestellt.
Am 26. September 2024 stürzte die Schweizer Juniorinnen-Radrennfahrerin Muriel Furrer (†18) während eines Rennens der Rad-WM.
In einer Abfahrt auf dem Gemeindegebiet von Küsnacht ZH passierte der Unfall. Am folgenden Tag starb sie im Spital an ihren schweren Verletzungen.
Nach dem Unfall nahmen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs auf. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung nun abgeschlossen und das Verfahren vor wenigen Tagen eingestellt.
Selbstunfall im Vordergrund
Gestützt auf die polizeilichen Ermittlungen ist von einem Rennunfall ohne Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten oder ein Mitverschulden des Veranstalters, anderer Rennteilnehmerinnen oder von Drittpersonen am Sturz der Radrennfahrerin auszugehen.
Der Unfall ereignete sich um zirka 11.04 Uhr ausserhalb des Sichtbereichs von Begleitfahrzeugen, Rennkommissaren, Zuschauern sowie Streckenposten. Die verunfallte Radrennfahrerin lag verdeckt im Unterholz und war von der Strasse aus nicht sichtbar.

Am Anlass wurde – wie bei früheren Durchführungen dieser Rad-WM üblich – nicht mit einem LiveTracking aller Athletinnen gearbeitet.
Deshalb wurde das plötzliche Fehlen einer Athletin nicht automatisch gemeldet. Aufgrund all dieser Umstände wurde die verunfallte Radrennfahrerin erst um 12.26 Uhr entdeckt.
Funktionierende Rettungskette
Gemäss Untersuchungsergebnis trafen die ersten Rettungskräfte wenige Minuten nach dem Auffinden der Radrennfahrerin am Unfallort ein und begannen sofort mit der medizinischen Erstversorgung.
Es folgten die Bergung der schwerverletzen Radrennfahrerin aus dem Unterholz sowie die Vorbereitungen für den Transport ins Spital.
Hinweise auf strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen ergaben sich nicht, weder im Zusammenhang mit der zeitintensiven Bergung noch hinsichtlich der anschliessenden medizinischen Betreuung im Universitätsspital Zürich.
Die Einstellungsverfügung ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Deshalb und aus Rücksicht auf die Angehörigen der Verstorbenen gibt die Staatsanwaltschaft über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus derzeit keine weiteren Informationen bekannt.








