Zürich: Strafverfahren wegen Bankgeheimnisverletzung eingestellt
Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag ein Strafverfahren gegen drei Beschuldigte betreffend Bankgeheimnisverletzung eingestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht hat ein Strafverfahren gegen drei Beschuldigte eingestellt.
- Das Verfahren lief wegen Bankgeheimnisverletzung und wirtschaftlichen Nachrichtendienst.
Das Zürcher Obergericht hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2024 entschieden, das Strafverfahren gegen drei Beschuldigte betreffend Bankgeheimnisverletzung und wirtschaftlichen Nachrichtendienst einzustellen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist überrascht über den Entscheid des Obergerichts und wird über einen Weiterzug ans Bundesgericht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.
Das Obergericht befasste sich gemäss der vorgenannten Medienmitteilung lediglich mit formellen Aspekten des Verfahrens.
Eine Frage der Befangenheit
Die Staatsanwaltschaft bedauert, dass sich das Obergericht mit den vorliegend im Raum stehenden wichtigen Rechtsfragen nicht auseinandersetzte und die vom Bezirksgericht noch bestätigten Vorwürfe hinsichtlich aller drei Beschuldigten inhaltlich nicht beurteilte.
Die Frage der Befangenheit des anfänglichen Verfahrensleiters bildete bereits Gegenstand einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde an das Bundesgericht, wobei das Bundesgericht eine solche verneinte.