Verwaltungsgericht rügt Zürcher Stadtpolizei

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das kantonale Verwaltungsgericht rügt die Zürcher Stadtpolizei: Die Personenkontrolle eines dunkelhäutigen Mannes im Hauptbahnhof sei rechtswidrig gewesen. Der Mann sei ohne konkretes Verdachtsmoment kontrolliert worden. Dagegen erhob er Beschwerde und bekam nun Recht.

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Beamte der Stadtpolizei Zürich am Hauptbahnhof. - Keystone

Ausschlaggebend für die Kontrolle war, dass der Mann im Hauptbahnhof von einer Polizeipatrouille den Blick abgewendet haben soll, wie das Verwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. Auch an einem Ort wie dem Hauptbahnhof, wo vermehrt mit Delinquenz zu rechnen sei, genüge das blosse Abwenden des Blicks nicht, um eine Identitätskontrolle auszulösen - und das ungeachtet der Hautfarbe.

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