Personalreglemente der Spitäler müssen konkreter werden
Die vier Kantonsspitäler müssen in ihren Personalreglementen klar festhalten, in welchen Fällen sie vom kantonalen Personalrecht abweichen wollen.

Das Zürcher Verwaltungsgericht heisst Beschwerden von Personalverbänden teilweise gut.
Gemäss Gericht geht aber keine der beiden Seiten als Sieger aus dem Rechtsstreit hervor.
Da keine Partei mehrheitlich obsiege, stehe keiner Seite eine Entschädigung zu, heisst es in den Urteilen, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegen.
Personalverbände berichten von einem «grossen Teilerfolg»
Diverse Personalverbände, die wegen der neuen Personalreglemente das Gericht angerufen hatten, schreiben in einer Mitteilung vom Donnerstag, 13. April 2023, dennoch von einem «grossen Teilerfolg».
Denn das Verwaltungsgericht hält in den Urteilen fest, dass die kantonalen Spitäler nicht einfach so vom kantonalen Personalrecht abweichen dürften. Wollen sie dies tun, müssten sie dies klar in ihren Personalreglementen festhalten.
Es gebe keinen generellen Freipass für Ausnahmeregelungen, interpretieren dies die Personalverbände in ihrer Mitteilung.
Sie fordern die Spitäler und den Regierungsrat deshalb auch «zur Sozialpartnerschaft auf Augenhöhe auf».