Stadt Zürich

    Störaktionen im Zürcher Tanzhaus: Strafbefehle gegen «Junge Tat»

    Kantonspolizei Zürich
    Kantonspolizei Zürich

    Zürich,

    Nach Störaktionen im Zürcher Tanzhaus und einem Pride-Gottesdienst hat die Staatsanwaltschaft sechs Strafbefehle gegen die Gruppierung «Junge Tat» erlassen.

    Handschellen
    Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Gegen sechs Mitglieder der Gruppierung «Junge Tat» wurden Strafbefehle erlassen.
    • Diese erfolgten nach Störaktionen im Zürcher Tanzhaus und einem Pride Gottesdienst.
    • Es wurden Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzliche Bussen erteilt.

    Die Strafuntersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl gegen sechs Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» haben eine Vielzahl von Delikten zutage gefördert.

    In der Periode zwischen Februar 2022 und April 2024 konnte den Beschuldigten die Teilnahme an einer oder mehreren Taten nachgewiesen werden.

    Hierbei handelt es sich auch um die Störaktion vom 16. Oktober 2022 im Zürcher Tanzhaus anlässlich einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder sowie die Störung des Pride-Gottesdienstes vom 19. Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich.

    «Junge Tat» beging unter anderen Rassendiskriminierung

    Je nachdem bei welchen Ereignissen die beschuldigten Personen mitgewirkt hatten, kamen verschiedene Straftatbestände zur Anwendung.

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    Zuvorderst läuft unter anderem die rechtsradikale Gruppierung «Junge Tat» mit. - Nau.ch/Aydemir Hüseyin

    Hierbei handelt es sich u.a. um Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche.

    Es wurden Geldstrafen und Bussen erlassen

    Die Beschuldigten wurden mit Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

    Bei zwei weiteren Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» sind die Strafuntersuchungen noch nicht abgeschlossen. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

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