Stadt Zürich

    Kontrollen in Zürich: 47 Personen in fünf Nächten verhaftet

    Kantonspolizei Zürich
    Kantonspolizei Zürich

    Zürich,

    Die Kantonspolizei Zürich kontrollierte an zwei Wochenenden mehrere Clublokalitäten und deren Angestellte sowie Gäste. 47 Personen wurden verhaftet.

    Kantonspolizei Zürich.
    Ein Streifenwagen der Kantonspolizei Zürich. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Kantonspolizei Zürich kontrollierte an zwei Wochenenden mehrere Clublokalitäten.
    • Dabei wurden 47 Personen festgenommen.
    • Mehrere Waffen wurden sichergestellt.

    Die Kontrollen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, dem Amt für Wirtschaft, dem Migrationsamt, der interkantonalen Geldspielaufsicht, dem Forensischen Institut Zürich, diversen Stadt- und Kommunalpolizeien in den Bezirken Bülach, Dietikon, Hinwil, Uster und Winterthur durchgeführt.

    In 13 Bars, Clubs und Dancings kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten die Geschäftsführenden, deren Angestellte und Gäste; insgesamt mehrere hundert Personen.

    Die Polizei verhaftete 47 Personen, vorwiegend wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG. Sie verfasste mehr als 70 Anzeigen zuhanden der Staatsanwaltschaften oder Übertretungsstrafbehörden.

    Zahlreiche Waffen sichergestellt

    In mehreren Lokalen stellten die Polizistinnen und Polizisten Pistolen, Munition, eine Schreckschusspistole, Schlagruten und einen Baseballschläger sicher.

    Gegen die beschuldigten Personen wurde unter anderem wegen Widerhandlungen gegen Waffengesetz WG, das Geldspielgesetz BGS, das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit BGSA, das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das Lebensmittelgesetz LMG, das Markenschutzgesetz MSchG, das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall NISSG, das kantonale Gastgewerbegesetz GGG sowie das kantonale Polizeigesetz PolG rapportiert.

    Mehrere Personen wurden der Staatsanwaltschaft zugeführt. Vor einem Club wurden drei Gäste in einer Verkehrskontrolle angehalten und wegen Fahrens in nichtfahrfähigem Zustand zur Anzeige gebracht.

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