Stadt Zürich

    Kanton Zürich: Zehn nichtfahrfähige Verkehrsteilnehmer angehalten

    Kantonspolizei Zürich
    Kantonspolizei Zürich

    Zürich,

    Die Kantonspolizei hat am Freitag an mehreren Örtlichkeiten im Kanton Zürich Verkehrskontrollen durchgeführt. zehn Personen waren fahrunfähig unterwegs.

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    Kantonspolizei Zürich. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Kanton Zürich wurden am Freitag Verkehrskontrollen durchgeführt.
    • Zehn Verkehrsteilnehmer waren fahrunfähig unterwegs.
    • Sechs Personen mussten wegen Alkohol oder Drogen am Steuer den Führerausweis abgeben.

    An mehreren Örtlichkeiten des Kanton Zürichs stellten die Polizisten am Freitag zehn Automobilisten und einen Rollerlenker fest, die ihre Fahrzeuge in nichtfahrfähigem Zustand lenkten.

    Sechs Autolenker müssen sich wegen des Fahrens in nichtfahrfähigem Zustand vor der Staatsanwaltschaft verantworten. Zwei von ihnen wegen übermässigen Alkohol-, vier wegen Drogenkonsums.

    Die Führerausweise wurden ihnen abgenommen. Bei den Fehlbaren handelt es sich um Autofahrerinnen und Autofahrer im Alter von 30 bis 60 Jahre; sie stammen aus der Schweiz, Kroatien und Polen.

    Junglenker mit 50 Gramm Cannabis erwischt

    Ein 19-jähriger Deutscher wurde ohne einen gültigen Führerausweis zur Kontrolle angehalten.

    Er stand ebenfalls unter Einfluss von Drogenkonsum und führte rund 50 Gramm Cannabis mit. Der Mann wurde wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln festgenommen.

    Vier weiteren Lenkern wurde die Weiterfahrt verweigert, da der durchgeführte Atemalkoholtest einen Alkoholwert zwischen 0.25 mg/l – 0.39 mg/l ergab. Sie werden an das Statthalteramt verzeigt.

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    Kommentare

    User #2824 (nicht angemeldet)

    Wegen 0.25 mg/l so einen Terror abzuziehen ist einfach nur krank. In anderen Ländern fahren alle ohne Fahrausweis mit wer weiss was für einen Stoff in sich. Wirklich mehr Unfälle passieren aufgrund dessen nicht also sind die Vorschriften nicht angebracht und völlig überrissen sowie die Strafen im Strassenverkehr sind grösser als wenn man jemand ermordet oder misshandelt. Das Verhältnis hat die EU inklusive der Schweiz völlig verloren. Das gesamte Strafsystem ist Geisteskrank und gehört abgeschafft.

    User #6314 (nicht angemeldet)

    Darf man im Tunnel die Schweibenwischer laufen lassen?

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