Die Kantonspolizei Zürich stoppte bei Verkehrskontrollen in den letzten Wochen im ganzen Kanton rund 87 Fahrer, die gegen die Verkehrsregeln verstossen hatten.
Kontrolle von E-Scooter.
Kontrolle von E-Scooter. - Kantonspolizei Zürich

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Zürich wurden in den letzten Wochen die Fahrer von Trendfahrzeugen kontrolliert.
  • Die Kantonspolizei stoppte 87 Personen, die gegen die Verkehrsregeln verstossen hatten.
  • In den meisten Fällen besassen die Fahrzeuge eine höhere Geschwindigkeit als zugelassen.
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Am Mittwochnachmittag führte die Kantonspolizei Zürich zusammen mit diversen Kommunalpolizeien an verschiedenen Orten im Kanton Zürich Kontrollen von Elektrofahrzeugen, sogenannten Trendfahrzeugen, und deren Fahrer durch.

Ziel der Kontrolle war es, die geltenden Verkehrsregeln bekannt zu machen sowie wo nötig durchzusetzen und damit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Die Kantonspolizei kontrollierte über 30 Personen und ihre Elektro-Trottinetts, E-Roller oder anderen Trendfahrzeuge.

Dabei musste sie elf meist jugendliche Personen wegen fehlender Fahrerlaubnis, zu schnellen oder anderweitig technisch mangelhaften Fahrzeugen oder anderen Verkehrsregelverletzungen zur Anzeige bringen.

Fehlende Fahrerlaubnis oder zu schnelles Fahrzeug

Bereits in den Wochen davor zeigten verschiedene Kontrollen von Trendfahrzeugen, dass die Verkehrsregeln oft ungenügend eingehalten werden.

E-Scooter-/Trottinett
E-Scooter-/Trottinett in der Stadt. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Während rund vier Wochen rapportierte die Polizei in rund 76 Fällen wegen zu schnellen Fahrzeugen oder einer fehlenden Fahrerlaubnis an die Untersuchungsbehörden.

Die Polizei wird die Einhaltung der Verkehrsregeln durch die Lenker von Trendfahrzeugen auch zukünftig im Rahmen von spezifischen und allgemeinen Verkehrskontrollen überprüfen.

Keine Elektro-Trendfahrzeuge für unter 14-Jährige

Vor der Benutzung eines Elektro-Trendfahrzeuges ist es empfehlenswert, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. Dabei ist zu beachten, dass je nach Kategorie die Verkehrsregeln für Velos oder Motorfahrräder, Mofa, gelten.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen zudem einen Führerausweis der Kategorie M. Jüngere Personen dürfen keine E-Trottinetts und Co. fahren. Für Motorfahrräder besteht eine grundsätzliche Ausweispflicht.

Je nach Fahrzeugtyp bestehen unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, die selbstverständlich nicht überschritten und auch nicht manipuliert werden dürfen.

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