Kampf gegen die Flut von Krankenkassen-Betreibungen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Zürcher Stadtammänner sind der Ansicht, dass von Krankenkassen unnötig viele Betreibungen eingeleitet werden.

Krankenbett in einem Spital
Nach einer Medikamentenallergie wird der 82-jährige iranische Oppositionspolitiker Mir Hussein Mussawi im Krankenhaus behandelt, sein Zustand ist jedoch stabil. (Symbolbild). - Keystone

Um die Betreibungsflut einzudämmen, sollen Krankenkassen in Zukunft ihre Forderungen bündeln und Betreibungsämter ihre Spielräume nutzen.

Von den in der Schweiz jedes Jahr eingeleiteten drei Millionen Betreibungen würde ein Viertel bis ein Drittel auf Krankenversicherer zurückgehen, teilte die Konferenz der Stadtammänner von Zürich am Mittwoch mit. Das seien unnötig viele, findet der Berufsverband der Betreibungsbeamten, zumal oftmals schon für wenige ausstehende Monatsprämien eigenständige Betreibungen eingeleitet würden.

Als Problem sehen die Stadtammänner primär die Kosten der Betreibungen, die bei Krankenkassen anfallen und diesen von der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) grösstenteils entschädigt werden. Zudem wollen die Stadtammänner die Betreibungsgebühren senken, die den Schuldnern auferlegt werden.

Maximal zwei Betreibungen im Jahr

Der Lösungsvorschlag der Betreibungsbeamten ist simpel. Die Krankenversicherer sollen gegen säumige Zahler von Krankenkassenprämien nur noch ein- bis zweimal im Jahr Betreibungen einleiten können. Dazu sollen sie die ausstehenden Monatsprämien in den Betreibungen bündeln und als eine einzige Forderung einreichen.

Allein mit dieser Änderung könnten 25 bis 35 Prozent aller Krankenkassen-Betreibungen verhindert werden, sind die Stadtammänner überzeugt. Die Umsetzung liegt ihrer Ansicht nach in der Kompetenz des Bundesrates. Geändert werden müsste lediglich die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz.

Weiter schlägt die Konferenz der Stadtammänner Änderungen auf kantonaler Verordnungsebene durch den Regierungsrat vor. Um ihre Ausfälle bei der SVA des Kantons Zürich geltend machen zu können, sollen Krankenversicherer nicht mehr eigens eine Betreibung einleiten müssen. Ein Auszug aus dem Betreibungsregister, der die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nachweist, soll neu ausreichen.

Schliesslich fordern die Stadtammänner die Betreibungsämter auf, ihren Handlungsspielraum zu nutzen. Sie sollen im Rahmen von Lohnpfändungen die Bezahlung der Krankenkassenprämien fördern. Auch diese Massnahme soll zu einem Rückgang der Betreibungen führen.

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