Stadt Zürich

Gebührenverzicht für gewerbliche Nutzung des öffentlichen Grundes

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Zürich,

Wegen der Coronapandemie kann der öffentliche Grund wirtschaftlich nicht gleich wie üblich genutzt werden.

Zürich
Zürich - Keystone

Zahlreiche Betriebe hatten wegen der Coronapandemie starke Umsatzeinbussen zu verzeichnen und sind auch weiterhin infolge der geltenden Einschränkungen nach der Öffnung (Hygieneauflagen, Distanzregeln, Beschränkung der Anzahl Personen, strikte Umsetzung von Schutzkonzepten usw.) unter enormem wirtschaftlichem Druck. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, für die betroffenen Gewerbezweige auf die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grunds zu verzichten beziehungsweise diese zu reduzieren.

Taxigewerbe

Auf die Taxistandplatzgebühren wird rückwirkend für die Monate April und Mai 2020 zu 100 Prozent verzichtet und vom 1. Juni bis 31. August 2020 werden diese Gebühren im Umfang von 50 Prozent reduziert.

Boulevardflächen für das Gastgewerbe

Für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2020 wird auf die Gebühren für Boulevardflächen für die gastgewerbliche Nutzung im Umfang von 50 Prozent verzichtet. Für die Monate April und Mai 2020 wurden die Gebühren bereits im Umfang von 100 Prozent erlassen.

Wo örtlich möglich, konnten die Flächen ab 11. Mai erweitert werden, damit die gleiche Anzahl Gäste auf den Boulevardcaféflächen bewirtet werden können, wie vor den Distanzregeln.

Warenauslage, Lebensmittel- und Flohmärkte

Die Gebühren für Märkte und Warenauslagen bei Detailhandelsgeschäften werden für die Zeit vom 1. Juni bis 31. August 2020 halbiert. Ein Verzicht von 100 Prozent wurde bei den Lebensmittelmärkten und Warenauslagen für die Monate April und Mai gewährt, für den Flohmarkt für den Monat Mai.

Die erwähnten Gebührenverzichte und -reduktionen führen insgesamt zu geschätzten Gebührenausfällen von 2,17 Millionen Franken (Taxistandplätzen 285 000 Franken, Boulevardflächen 1,42 Millionen Franken, Warenauslagen Detailhandel 100 000 Franken, Lebensmittelmärkte 190 000 Franken, Flohmarkt 170 000 Franken). Ein besonderes Gesuch ist nicht notwendig, um in den Genuss einer Gebührenreduktionbeziehungsweise eines Gebührenverzichts zu kommen.

Zuständig für den Vollzug sind das Sicherheitsdepartement und die Stadtpolizei Zürich. Mit diesen Massnahmen will der Stadtrat einen weiteren Beitrag dazu leisten, die massiven Auswirkungen der Coronapandemie auf die Zürcher Unternehmen abzufedern.

Er wird die wirtschaftliche Situation weiterhin beobachten und – ergänzend zu Bund und Kanton – zielgerichtet Unterstützung leisten.

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