Wie die ewz berichtet, soll mit höheren Rückvergütungen und zusätzlichen Fördergeldern zum Abbau von Investitionshürden der Solarausbau vorangetrieben werden.
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In Zürich beispielsweise rechnet die EWZ nicht damit, dass weniger Strom verbraucht wird. - EWZ

Ab 1. Januar 2023 vergütet ewz Solarstromproduzenten ins Netz zurückgespeisten Solarstrom mit durchschnittlich 13 Rappen pro Kilowattstunde.

Diese teilen sich in rund acht pro Rappen/Kilowattstunde für die Energie (Graustrom) und neu zusätzlichen fünf Rappen pro Kilowattstunde für den Herkunftsnachweis (HKN) auf.

Die HKN-Vergütung richtet sich nach den Marktpreisen und wird regelmässig überprüft. Der Herkunftsnachweis belegt die Produktionsart der Energie in diesem Falle Solarstrom.

Ewz unterstützt eine nationale Regelung, wie sie aktuell im Rahmen der Behandlung des Mantelerlasses zum Stromversorgungsgesetz besprochen wird und erwartet eine rasche Einführung zwecks Gleichstellung aller Netzbetreiber.

Attraktive Rahmenbedingungen

Die frühere Einführung einer höheren Rückliefervergütung würde Solarstromproduzenten einseitig gegenüber Mietern respektive Kunden in der Grundversorgung bevorzugen.

Denn die Kosten für diesen zurückgespeisten Strom werden in die Stromtarife der Grundversorgung eingerechnet.

Zusammen mit der im nationalen Vergleich überdurchschnittlichen Förderung bieten ewz und die Stadt Zürich ab 2023 bereits sehr attraktive Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik.

Mehr Förderung und Abbau von Hürden beschleunigen den Zubau

Mit dem neuen Förderkonzept sollen die Förderansätze vereinfacht und die Förderwirkung durch weitere Anreize erhöht werden.

Voraussichtlich ab 1. Februar 2023 besteht die städtische Förderung aus einem hohen Grundbeitrag sowie einer auf die Leistung der Anlage bezogene Komponente.

Eigentümer von bestehenden Liegenschaften sehen aufgrund vor hoher Zusatzkosten oft vom Bau einer PV-Anlage ab.

Förderbeiträge ab Februar 2023

In der PV-Strategie der Stadt Zürich wurden spezifische Hindernisse erläutert und die neue Förderung darauf ausgerichtet.

Voraussichtlich ab Februar 2023 richtet ewz zusätzliche Förderbeiträge aus den klima- und energiepolitischen Zielen aus für die statische Ertüchtigung von Dächern, eine allfällige Asbestsanierung, die Verstärkung von Hausanschlüssen, denkmalpflegerische Abklärungen bei Gebäuden im ISOS-A-Inventar, die Kombination von Photovoltaik mit Dachbegrünung und die spezielle Ausrichtung der Modulflächen zur Winterstromproduktion.

Immobilien für grosse PV-Anlagen gesucht – den Rest macht ewz

Mit dem neuen Solar-Contracting bietet ewz Eigentümern mit Flächen ab 500 Quadratmeter ein Rundum-sorglos-Paket.

Immobilienbesitzer stellen ewz die Flächen zur Verfügung und profitieren von einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesamtlösung – egal ob Aufdach-, Indach- oder Fassadenanlage.

Dabei kümmert sich ewz um Planung, Finanzierung und Bau sowie Betrieb und Wartung der Solaranlage und die Verwertung des Reststroms.

Im Gegenzug nehmen die Bewohner der Liegenschaft über die gesamte Laufzeit den Solarstrom zu einem attraktiven Fixpreis ab.

Nachhaltiger Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik

«Dieses Angebot ist für die Immobilienwirtschaft sehr interessant. Sie müssen nicht investieren, haben keinen Aufwand und wir können das Maximum der zur Verfügung stehenden Fläche mit Solarmodulen ausbauen.

So leisten wir gemeinsam einen Beitrag zur Energiewende», erläutert Corinne Pellerin, Leiterin Markt und Kunden.

Dies ist ganz im Sinnen der Ausbauziele der städtischen PV-Strategie. Zusammen mit der Immobilienwirtschaft leistet ewz damit einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz.

Aktuell ist das Angebot auf das ewz-Versorgungsgebiet ausgelegt. Es ist jedoch vorgesehen, im Verlaufe des Jahres 2023 dies gesamtschweizerisch anzubieten.

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