Einsetzung privater Beistände – Möglichkeiten und Grenzen

Bei Bedarf ordnet sie Beistandschaften für Kinder und Erwachsene an. Die Beistandschaften werden von Berufsbeiständen oder Privatpersonen geführt. Dies können Angehörige oder auch Freiwillige sein. Der KESB ist es ein wichtiges Anliegen, wenn möglich private Beistände einzusetzen. Dies hat aber auch Grenzen. Verwandte sind oft, aber nicht immer eine gute Lösung für die verbeiständete Person. Innerfamiliäre Konflikte und Interessenkollisionen können die Einsetzung eines Berufsbeistands notwendig machen.
Wir möchten Ihnen erläutern, nach welchen Kriterien private Beistände eingesetzt werden sowie Möglichkeiten und Grenzen der Einsetzung von privaten Beiständen anhand von Fallbeispielen aufzeigen. Als grösste KESB in der Deutschschweiz möchten wir Ihnen ausserdem die neuesten Entwicklungen der Kennzahlen für die Anordnung von Massnahmen bei Kindern und Erwachsenen präsentieren.
Datum/Zeit Montag, 27. Mai 2019, 10–11 Uhr
Ort KESB Stadt Zürich, Stauffacherstrasse 45, 8004 Zürich
Programm 10.00 Uhr: Begrüssung und Einführung in das Thema durch Michael Allgäuer, Präsident KESB Stadt Zürich
10.15 Uhr: Vorstellung von drei Fallbeispielen
10.30 Uhr: Fragen
Anreise Tramhaltestelle Stauffacher (Tramlinien 2, 3, 8, 9 und 14)
Anmeldung Erwünscht bei sabine.danuser@zuerich.ch