Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schützen und zu unterstützen, wenn sie selbst oder ihre Familie dazu nicht in der Lage sind.
Familie
Dominik Stuckmann wünscht sich eine eigene Familie. (Symbolbild) - Pixabay

Bei Bedarf ordnet sie Beistandschaften für Kinder und Erwachsene an. Die Beistandschaften werden von Berufsbeiständen oder Privatpersonen geführt. Dies können Angehörige oder auch Freiwillige sein. Der KESB ist es ein wichtiges Anliegen, wenn möglich private Beistände einzusetzen. Dies hat aber auch Grenzen. Verwandte sind oft, aber nicht immer eine gute Lösung für die verbeiständete Person. Innerfamiliäre Konflikte und Interessenkollisionen können die Einsetzung eines Berufsbeistands notwendig machen.

Wir möchten Ihnen erläutern, nach welchen Kriterien private Beistände eingesetzt werden sowie Möglichkeiten und Grenzen der Einsetzung von privaten Beiständen anhand von Fallbeispielen aufzeigen. Als grösste KESB in der Deutschschweiz möchten wir Ihnen ausserdem die neuesten Entwicklungen der Kennzahlen für die Anordnung von Massnahmen bei Kindern und Erwachsenen präsentieren.

Datum/Zeit Montag, 27. Mai 2019, 10–11 Uhr

Ort KESB Stadt Zürich, Stauffacherstrasse 45, 8004 Zürich

Programm 10.00 Uhr: Begrüssung und Einführung in das Thema durch Michael Allgäuer, Präsident KESB Stadt Zürich

10.15 Uhr: Vorstellung von drei Fallbeispielen

10.30 Uhr: Fragen

Anreise Tramhaltestelle Stauffacher (Tramlinien 2, 3, 8, 9 und 14)

Anmeldung Erwünscht bei sabine.danuser@zuerich.ch

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