Der Zürcher Stadtrat hält an seiner Jahresrechnung fest

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Zürich,

Der Zürcher Regierungsrat genehmigte die Jahresrechnung 2019 nicht. Der Stadtrat befindet die Abschreibungsmethode trotzdem für zulässig.

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Der Zürcher Stadtrat. (Archivbild) - Keystone

Dass der Zürcher Regierungsrat die Jahresrechnung 2019 der Stadt Zürich nicht genehmigt hat, will der Stadtrat nicht auf sich sitzen lassen: Seine Abschreibungsmethode sei zulässig, glaubt er. Er gelangt deshalb ans Verwaltungsgericht, wie er am Mittwoch mitteilte.

Der Stadtrat von Zürich hat im Jahresabschluss 2019 für das Bettenhaus des Stadtspitals Triemli eine Wertberichtigung vorgenommen, da der Buchwert für das Spital zu hoch und nicht mehr tragbar sei. Diese Neubewertung wurde nach der DCF-Methode, der «Discounted Cash Flow»-Methode, vorgenommen. Der Buchwert verringerte sich von 346 auf rund 170 Millionen Franken.

Jahresrechnung wird kritisiert

Es fehle die gesetzliche Grundlage, um diese Methode für ausserordentliche Abschreibungen anwenden zu können, hielt der Regierungsrat fest, nachdem er die Jahresrechnung geprüft hatte.

Er kritisierte, dass bei der DCF-Methode ein Vermögenswert aufgrund der Geldflüsse ermittelt wird. Laut Gemeindegesetz sei aber entscheidend, wie ein Vermögenswert grundsätzlich genutzt werden könnte. Eine mangelhafte Rendite oder eine mangelnde Wirtschaftlichkeit könnten nicht für eine Wertminderung herangezogen werden.

Der Stadtrat stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass seine Wertberichtigung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erforderlich und die von ihm gewählte Methode zur Abschreibung zulässig war, wie er in seiner Mitteilung festhält.

Entscheid beim Verwaltungsgericht

Das Gemeindegesetz schreibe keine spezifische Bewertungsmethode vor. Deshalb komme den Zürcher Gemeinden ein erheblicher Entscheidungsspielraum zu, begründet er seine Meinung.

Nun soll das Verwaltungsgericht entscheiden: «Da es sich um eine Grundsatzfrage handelt, soll die von Regierungsrat und Stadtrat unterschiedlich beurteilte Auslegung der gesetzlichen Vorgaben durch eine unabhängige Gerichtsinstanz beurteilt werden.»

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