Wie der Kanton Zürich auf die «verwerfliche» Idee gekommen sei, sich am Brian-Kunstprojekt mit 20'000 Franken zu beteiligten, wollten SVP und EDU vom Regierungsrat wissen. Die Kunstfreiheit sei gewährleistet, hat dieser nun geantwortet.
Ben, Sabrina und Tobibienz von #BigDreams erklären, wie die Kommunikation mit Brian abläuft. - Nau.ch/Drone-Air-Media.ch

Die Fachstelle Kultur habe das Projekt aufgrund der Empfehlung der kantonalen Fachgruppe Tanz/Theater unterstützt, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die SVP/EDU-Interpellation, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach zeichneten sich die beteiligten Kunstschaffenden durch einen professionellen Werdegang und eine gute Vernetzung in der hiesigen Theaterszene aus.

«Der Regierungsrat teilt diese Einschätzung nicht», schreibt er weiter. Die Kunstfreiheit ende dort, wo dem dem Recht anderer auf Achtung ihrer Persönlichkeit und ihres Privatlebens sowie ihrer Meinungsfreiheit nicht genügend oder keine Beachtung zukomme. Die Interpellanten hatten den Kunstschaffenden vorgeworfen, Brian zu verherrlichen.

Viel mehr ist der Antwort nicht zu entnehmen, da der Regierungsrat «zum Schutz der Persönlichkeit» keine Auskunft zu einzelnen Insassen erteile.

Ein Künstlerkollektiv hatte den «Fall Brian» zu einem Projekt über Menschenrechte, Medien und Rassismus verarbeitet. Dafür wurde etwa im Theater Neumarkt ein Boxring eingerichtet, weil es Brians Traum war, Profiboxer zu werden.

Mitfinanziert wurde das ganze auch von Stadt und Kanton Zürich. Die Stadt zahlt 50'000 Franken, der Kanton 20'000 Franken, und dies obwohl genau der Kanton für die Haftbedingungen verantwortlich ist, die im Kunstprojekt immer wieder kritisiert wurden.

Als das Kunstprojekt vorgestellt worden war, äusserte sich die Justizdirektion bereits in einer kurzen Stellungnahme. Auch der Justizvollzug und damit der repressive Staat müssten Gegenstand künstlerischer Auseinandersetzung sein können.

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