260 Einwendungen bei der Teilrevision des Richtplans
Ein wichtiger Aspekt bei dieser Richtplan-Teilrevision ist der Flugplatz Dübendorf, der im Teilkapitel «Luftverkehr» abgehandelt wird. Dabei soll neu festgehalten werden, dass der Flugplatz Dübendorf ein «ziviles Flugfeld» ist. Die aviatische Nutzung soll also im Richtplan verankert werden.
Dies hatte die damals noch bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates im September 2017 beschlossen. Es sei völlig klar, dass in Dübendorf weiterhin geflogen werde. Dann solle dies auch in den Richtplan.
Eine weitere Anpassung betrifft die Nachfolgenutzung auf dem heutigen Kinderspital-Areal in Zürich-Hottingen. Dort soll als Hauptnutzung das Zentrum für Zahnmedizin eingetragen werden. So würde das Areal dem Kanton weiterhin als Klinik-, Ausbildungs- und Forschungsstandort erhalten bleiben.
Wann sich der Kantonsrat mit der Teilrevision des Richtplanes befasst, ist noch offen.