Zuger Gastro- und Kulturbetriebe, der Detailhandel und ähnliche Branchen dürfen bis Ende Mai im Freien Heizpilze oder Heizstrahler nutzen. Die Regierung hat die entsprechende Verordnung um einen Monat verlängert.
Heizpilz
Heizpilz - Keystone
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Damit wolle sie der Gastronomie und ähnlichen Branchen einen grösseren Handlungsspielraum ermöglichen, teilte die Regierung am Donnerstag mit.

Anfang Dezember vergangenen Jahres hatte der Zuger Regierungsrat beschlossen, dass diese Branche während der kommenden fünf Wintermonate bis Ende April im Freien Heizpilze oder Heizstrahler nutzen dürfen. Kurz darauf wurden die Corona-Massnahmen verschärft und alle Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen.

Erst seit vergangenen Montag können die Restaurants und Bars ihre Terrassen wieder öffnen. Da vor allem noch für den Mai mit kühleren Temperaturen gerechnet werden müsse, verlängere der Regierungsrat die temporäre Bewilligung. Diese Woche hatte auch der Kanton Nidwalden bekanntgegeben, dass er Restaurants temporär Heizpilze im Freien erlaube.

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