Zuger Staatspersonal erhält keine Teuerungszulage
Die Angestellten des Kantons Zug erhalten auf 2021 keine Teuerungszulage. Dies hat der Regierungsrat entschieden.

Die Angestellten des Kantons Zug erhalten auf 2021 keine Teuerungszulage. Dies hat der Regierungsrat entschieden. Begründet wird die Nullrunde damit, dass die Löhne über dem Indexstand der Teuerung liegen würden.
Gemäss einer Mitteilung der Finanzdirektion vom Freitag stand der Teuerungsindex im September 2020 bei 98,5 Punkten. Die Löhne dagegen liegen demnach bei 100,4 Punkten.