Zuger Regierungsrat begrüsst neuen Stalking-Tatbestand

Wie der Kanton Zug meldet, unterstützt der Zuger Regierungsrat die Schaffung eines separaten Stalking-Tatbestands im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz.

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Blick auf die Stadt Zug. (Archivbild) - keystone

Der Zuger Regierungsrat unterstützt den Vorschlag der nationalrätlichen Kommission, für Rechtsfragen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz einen separaten Stalking-Tatbestand zu schaffen und damit den Opferschutz bei Stalking zu verbessern.

Darüber hinaus empfiehlt er, unbestimmte Rechtsbegriffe genauer zu umschreiben (Beschränkung in der Lebensgestaltungsfreiheit) beziehungsweise zu ersetzen.

Gleichzeitig weist der Regierungsrat darauf hin, dass der neue Straftatbestand Mehraufwand für die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden bedeutet.

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