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Kanton Zug: Mit Softair-Waffen, Messer und Laserpointer unterwegs

Zuger Polizei
Zuger Polizei

Region Zug,

An Halloween wurden im Kanton Zug vermehrt Jugendliche kontrolliert. Dabei stellte die Zuger Polizei Softair-Waffen, Messer und ein Laserpointer sicher.

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Geschnitzte Kürbisse bei Nacht. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zuger Polizei kontrollierte an Halloween im gesamten Kanton Jugendliche.
  • Es wurden Softair-Waffen, ein Messer und ein Laserpointer sichergestellt.
  • Die Jugendlichen müssen der Staatsanwaltschaft sowie der Jugendanwaltschaft verantworten.

Am Donnerstagabend haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei in der Gemeinde Cham zwei Jugendliche kontrolliert. Bei den beiden 14- und 15-Jährigen wurde jeweils eine Softair-Waffe mit der passenden Munition gefunden.

Zudem trug der jüngere der beiden auch noch ein sogenanntes «Schmetterlingsmesser» auf sich. Die beiden Softair-Waffen sowie das Messer wurden sichergestellt.

Am gleichen Abend wurde in der Gemeinde Unterägeri bei einem 19-Jährigen auch eine Softair-Waffe gefunden und sichergestellt.

Die Zuger Polizei war an Halloween vermehrt präsent

Ebenfalls sichergestellt wurde ein Laserpointer, mit dem ein 14-Jähriger in der Stadt Zug unterwegs gewesen ist.

Die vier jungen Männer müssen sich wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor der Staatsanwaltschaft sowie der Jugendanwaltschaft verantworten.

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Zuger Polizei. - Zuger Polizei

Die Zuger Polizei war an Halloween verstärkt mit uniformierten und zivilen Einsatzkräften im Einsatz und hat im ganzen Kanton mehrere Kontrollen durchgeführt.

Dabei wurden Einzelpersonen, aber auch Gruppierungen angehalten, überprüft und auf verschiedene Themen sensibilisiert.

Gefährlich und verboten

Softair-Waffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.

Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an die Jugendlichen und ihre Eltern, das eigene Handeln sehr sensibel zu prüfen und sich zu informieren.

Sogenannte Softair-Waffen sind aus der Distanz selbst von geschulten Polizistinnen und Polizisten kaum von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden.

Das Mitführen und Zeigen solcher Waffen kann dadurch zu gefährlichen Situationen führen, die eskalieren können. Erlaubt sind nur Gegenstände, die auf den ersten Blick klar als Spielzeugwaffen erkennbar sind.

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