Kanton Zug: Empfehlung zu Bootsfahrten und Wassersport

Zuger Polizei
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Region Zug,

Das schöne Sommerwetter lädt zu Bootsfahrten und Wassersport ein.

Schwimmen im Bereich von Schiffsanlegestellen ist nicht erlaubt. - Zuger Polizei

Mit der nötigen Vorsicht und Rücksichtnahme sind diese Aktivitäten möglich. Da die Zuger Seen noch vielerorts über die Ufer treten, sollte Wellengang weiterhin vermieden werden.

Das schöne Sommerwetter hat dazu beigetragen, dass die Zuger Seen wieder klarer und ruhiger sind. Bootsfahrten und Wassersportarten wie Kanufahren, Rudern, Stand-Up-Paddling etc. auf den Zuger Seen sind mit der nötigen Vorsicht möglich.

Vorsichtsmassnahmen

Die Bevölkerung wird zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgerufen. Noch immer weisen der Zuger- und Ägerisee jedoch einen hohen Pegelstand auf. Bootsführer werden deshalb gebeten, Wellenschläge am Ufer zu vermeiden, da sowohl Zuger- als auch Ägerisee an diversen Stellen noch immer über die Ufer treten. Der hohe Wasserstand macht die Seen für Schwimmer an vielen Stellen leicht zugänglich.

Es gilt zu beachten, dass Schwimmen im Bereich von Schiffsanlegestellen nicht erlaubt ist. Zudem wird das Schwimmen in geöffneten Badeanstalten empfohlen, wo das Personal den Badebetrieb beaufsichtigt. Nach wie vor lebensgefährlich sind das Schwimmen und Bootsfahrten aufgrund der sehr starken Strömung in bzw. auf Fliessgewässern, insbesondere bei der Reuss.

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