Strengelbach

    Strengelbach plant die Einführung einer Tempo-30-Zone

    Gemeinde Strengelbach
    Gemeinde Strengelbach

    Zofingen,

    Wie die Gemeinde Strengelbach informiert, hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, im Gebiet Breitbach/Neumatt eine Tempo-30-Zone zu erlassen.

    Tempo 30
    Eltern in Wittenbach SG fordern Tempo 30. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss gefasst, dieses Jahr im Gebiet Breitbach/Neumatt zwischen den Kantonsstrassen Zofinger- und Brittnauerstrasse eine flächendeckende Tempo-30-Zone zu erlassen.

    Betroffen sind davon die Breitbachstrasse, das Feldgässli, der Grubenweg, der Unterfeldweg, der Neumattweg, der Hügimattweg und der Kornweg.

    Der vorgeschlagene Bereich umfasst ein grosses zusammenhängendes Wohngebiet.

    Im Perimeter der vorgeschlagenen Tempo-30-Zone befinden sich zudem ein Kindergarten, eine Sporthalle, Sportplätze und Schulhäuser der Gemeinde.

    Eine Tempo-30-Zone schafft mehr Wohnqualität

    Die Schüler erreichen die Schulanlagen von allen Seiten. Die Strassenverhältnisse sind klar nicht verkehrsorientiert und schmal.

    Messungen haben ergeben, dass viele motorisierte Verkehrsteilnehmer zwar heute schon die Geschwindigkeit anpassen, trotzdem will der Gemeinderat diesem klar dem Wohnen zugewiesenen Quartier mehr Lebensqualität vermitteln.

    Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone im ganzen Gebiet wird für die Wohnqualität und Schulwegsicherheit ein Mehrwert geschaffen, ohne die Anwohner zu benachteiligen.

    Zudem hilft diese Temporeduktion unterstützend bei der Verkehrslenkung der Wegstrecke Zofingen und Brittnau (Umgehung).

    Die Detailplanung steht noch aus

    Die Kompetenz für Verkehrsanordnungen auf Gemeindestrassen liegt beim Gemeinderat. Nach dem Grundsatzentscheid wird nun die Detailplanung an die Hand genommen.

    Es geht darum festzulegen, wie die Tempo-30-Zone ausgestaltet werden soll (Markierungen, Parkfelder, künstliche Verengungen).

    Wenn das Detailkonzept vom Gemeinderat verabschiedet ist, wird die entsprechende Verkehrsanordnung mittels einer amtlichen Publikation mit Einsprachemöglichkeit durch den Gemeinderat publiziert.

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