Neue Regeln für Strengelbachs Pflanzgärten
Nach Beschwerden und einem Brand verschärft Strengelbach die Vorschriften für Pflanzgärten. Ab 2027 gelten neue Verträge und Regeln.

Wie die Gemeinde Strengelbach schreibt, sind immer wieder beim Gemeinderat Beschwerden über die unsachgemässen Nutzungen der von der Gemeinde vermieteten Pflanzgärten eingegangen.
Anfang des Jahres 2026 kam es dann noch zu einem Brand aufgrund eines selbstgebauten Ofens zum Räuchern von Fleisch. Das Feuer griff von einem Gartenhäuschen auf ein zweites über.
Der Gemeinderat will dieser negativen Entwicklung entgegenwirken. Aus diesem Grund wird per 1. Januar 2027 eine neue Nutzungsbestimmung erlassen. Diese ist deutlich präziser formuliert und die Einhaltung soll stärker kontrolliert werden.
Da die heutigen Pächter teilweise noch unterschiedliche Verträge vorliegen haben, werden diese per 31. Dezember 2026 gekündigt und durch neue Verträge, mit Verweis auf die neue Nutzungsbestimmung, ersetzt.
Strengere Regeln für Pflanzgärten
In den neuen Nutzungsbestimmungen wird unter anderem festgelegt, dass nur noch den Einwohner aus Strengelbach (ohne eine Gartenparzelle verpachtet wird und die Pflanzgärten in erster Linie der gärtnerischen Nutzung dienen sollen.
Die Durchführung von Veranstaltungen oder Festen (zum Beispiel Familienfeiern), übermässiger Alkoholkonsum oder störende Freizeitnutzungen (zum Beispiel durch Beschallungsanlagen) werden klar untersagt.
Weiter werden klarere und härtere Richtlinien zu den Bauten und Anlagen erlassen. Bauten dürfen nur noch eine maximale Grösse von fünf Quadratmeter (vorher sechs Quadratmeter) aufweisen und die Versieglung des Bodens ist so gering wie möglich zu halten. Ebenfalls wird die Erstellung einer Feuerstelle oder eines Cheminées untersagt.
Des Weiteren wird die Organisation, die Ordnung und der Unterhalt klarer geregelt. Mit der Einführung der neuen Nutzungsbestimmung wird der Pachtzins von vorher 80 Franken auf 120 Franken erhöht. Damit soll die Deckung der Unkosten der Abteilung Bau besser abgedeckt werden.








