Verkehrsmassnahmen in der Bahnhofstrasse in Worb
Wie die Gemeinde Worb mitteilt, verfügt der Gemeinderat die Markierung eines Fussgängerstreifens an der Bahnhofstrasse.

Der Gemeinderat von Worb verfügt gestützt auf Artikel drei Absatz zwei des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Artikel 44 Absatz eins der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, dass an der Bahnhofstrasse bei der Engstelle bis zum Abschluss des vorgesehenen Partizipationsverfahrens längstens jedoch während drei Jahren ein Fussgängerstreifen provisorisch markiert wird.
Auf Höhe der Liegenschaft Nummer zehn werden aufgrund der Anhaltesichtweiten zwei Parkplätze der bestehenden blauen Zone aufgehoben.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz eins es Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland erhoben werden.
Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.