Wie die Gemeinde Walkringen mitteilt, kann der Um-, Zu- und Wegzug über E-UmzugCH gemeldet werden. Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist nicht notwendig.
Die Gemeindeverwaltung Walkringen an der Unterdorfstrasse 1.
Die Gemeindeverwaltung Walkringen an der Unterdorfstrasse 1. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Seit heute (Stand 1. Februar 2024) kann der Umzug, Zu- und Wegzug auch in Walkringen elektronisch über das Portal E-UmzugCH gemeldet werden.

Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist nicht mehr notwendig, jedoch immer noch möglich. Voraussetzung ist, dass die Wegzugsgemeinde E-Umzug auch anbietet.

Dies ist zurzeit noch nicht in allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz möglich.

Der Online-Dienst steht für Wochenaufenthalter sowie für Zu- und Wegzüge aus beziehungsweise ins Ausland noch nicht zur Verfügung.

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