Wie die Gemeinde Biglen informiert, wird die Installation einer Fotovoltaikanlage bis am 31. Dezember 2024 mit einem einmaligen Förderbeitrag unterstützt.
Das Dorfschild von Biglen an der Rohrstrasse. Rechts der Biglenbach.
Das Dorfschild von Biglen an der Rohrstrasse. Rechts der Biglenbach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Installation einer Fotovoltaikanlage wird bis am 31. Dezember 2024 mit einem einmaligen Förderbeitrag der Gemeinde Biglen unterstützt.

Pro Kilowatt-Peak installierte Leistung werden 500 Franken vergütet (maximal 5000 Franken pro Liegenschaft).

Die Bedeutung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien hat mit der aktuellen Lage zugenommen.

Aufgrund der veränderten Situation auf dem Energiemarkt und der grossen Nachfrage im Jahr 2022 wurden die Förderbestimmungen angepasst und das Förderprogramm erweitert.

Teil-Aufhebung der Beschränkung von Fördergeldern

Die Förderbestimmungen werden so angepasst, dass die Anzahl Anlagen (bisher zehn Anlagen pro Jahr) nicht mehr massgebend sind.

Der Maximalbetrag für die Beteiligung der Gemeinde an Fotovoltaikanlagen von 50‘000 Franken pro Jahr bleibt jedoch bestehen.

Die Anlage muss sich wie bis anhin auf einer Liegenschaft in Biglen befinden und der Eigentümer der Liegenschaft muss Wohnsitz in Biglen haben.

Bauherrengemeinschaften, Generalunternehmen und so weiter, welche eine Liegenschaft bauen und weiterverkaufen, werden keine Beiträge ausbezahlt.

Grösse der Fotovoltaikanlage

Die Beantragung eines Förderbeitrages kann unabhängig der Grösse der Fotovoltaikanlage erfolgen. Der Maximalbetrag liegt weiterhin bei 5000 Franken pro Anlage.

Die Anmeldung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) spielt für den Förderbeitrag der Gemeinde keine Rolle.

Ein genereller Anspruch auf Unterstützungsbeiträge besteht nicht.

Der Rückforderungsbeleg zur Beantragung des Förderbeitrages kann auf der Website der Gemeindeverwaltung Biglen heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Der Beitrag wird nur einmalig ausbezahlt

Das Gesuch ist auszufüllen, vom Installateur bestätigen zu lassen und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung Biglen einzureichen.

Nach der erfolgten Prüfung und Feststellung, ob die Kriterien für einen Förderbeitrag eingehalten sind, wird die Entschädigung auf das angegebene Konto überwiesen.

Der Beitrag wird nur einmalig ausbezahlt – wird dabei nicht der volle Betrag ausgeschöpft, kann der Restbetrag später nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Aktion findet im Rahmen der energiepolitischen Massnahmen der Gemeinde statt.

Das offizielle Meldeformular für Solaranlagen muss eingereicht werden

Vor Erstellung der Anlage ist der Gemeinde das offizielle Meldeformular für Solaranlagen zur Beurteilung einzureichen.

Der Bund unterstützt neue Fotovoltaikanlagen ebenfalls mit einem Förderbeitrag.

Weitere Informationen können unter den auf der Webseite der Gemeinde findbaren Link entnehmen. Die Beitragshöhe kann mit dem Tarifrechner einfach berechnet werden.

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