Wie die Gemeinde Worb informiert, wurde die Verfassungsänderung mit 80,53 Prozent genehmigt. Eine Amtszeitbeschränkung von vier Legislaturen wird eingeführt.
Das Schloss Worb.
Das Schloss Worb. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Grosse Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten mit 38 Ja- zu 0 Nein-Stimmen, die Änderung der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb zu genehmigen.

Die Stimmberechtigten haben die geltende Verfassung der Einwohnergemeinde Worb am 13. Juni 1999 genehmigt.

Nach über 20 Jahren sollen mit einer Änderung die folgenden Anliegen umgesetzt werden.

Amtszeitbeschränkung von vier Legislaturen wird eingeführt

Für den Gemeinderat und das Gemeindepräsidium wird eine Amtszeitbeschränkung von vier Legislaturen eingeführt. Bisher gab es keine Amtszeitbeschränkung.

Der Grosse Gemeinderat nimmt den Finanzplan in Zukunft nur noch zur Kenntnis.

Er genehmigt ihn nicht mehr, weil es sich um ein Planungsinstrument ohne Rechtsverbindlichkeit handelt.

New-Public-Management-Bestimmungen werden gestrichen

Alle Bestimmungen zum New Public Management werden gestrichen.

Als die geltende Verfassung 1999 genehmigt wurde, diskutierte man, verwaltungsintern Führungsinstrumente des New Public Managements einzuführen.

In den letzten 20 Jahren sind aber keine Umsetzungsschritte erfolgt.

Änderung per 1. Januar 2025

In Zukunft sollen auswärtige Personen Einsitz in eine Kommission nehmen können, wenn die Kommission interkommunale Aufgaben wahrnimmt.

Interkommunale Aufgaben sind Aufgaben, die mehrere Gemeinden zusammen erfüllen.

Daneben gibt es einige redaktionelle Anpassungen, die sich aus dem übergeordneten Recht ergeben oder der Klarheit dienen.

Die Änderung soll auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Amtszeitbeschränkung gilt nicht rückwirkend für die Wahlen 2024, sondern erst für die Wahlen 2028.

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