Villmergen erinnert an die Entsorgung von Hundekot
Wie die Gemeinde Villmergen meldet, sind Hundehalter laut Polizeireglement verpflichtet, die Verunreinigungen ihres Hundes ordnungsgemäss zu entsorgen.

Aufgrund von verschiedenen Hinweisen aus der Bevölkerung macht die Gemeinde erneut darauf aufmerksam, dass die Hundehalter gemäss gültigem Polizeireglement verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Trottoirs, Wegen, Plätzen und öffentlichen Grünanlagen sowie auch auf Wiesen und Äckern, den Kot ihres Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen (zum Beispiel in den Robidog-Behältern).
Uneinsichtige Hundehaltende können unmittelbar mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden.