Wie die Gemeinde Othmarsingen berichtet, erhalten Hundehalter im Mai 2024 die Rechnung für die Hundetaxe 2024/25 im Betrag von 120 Franken.
Das Gemeindehaus in Othmarsingen.
Das Gemeindehaus in Othmarsingen. - Nau.ch / jpix.ch
Ad

Alle Hunde ab drei Monate sind nach dem kantonalen Hundegesetz meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Finanzen anzumelden.

Den Haltern wird im Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2024/25 für das Hundejahr 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 im Betrag von 120 Franken zugestellt.

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2024 der Abteilung Finanzen zu melden.

Befreiung der Hundetaxe und gesetzliche Leinenpflicht

Neu sind aufgrund der Änderungen in der Verordnung zum Hundegesetz (HUV) Herdenschutzhunde, Herdengebrauchshunde und Hunde, die für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden, von der Hundetaxe befreit.

Für die Befreiung muss bis am 30. April 2024 ein entsprechender Nachweis bei der Abteilung Finanzen eingereicht werden.

Vom 1. April bis 31. Juli brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wild lebenden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen.

Die Hunde sind deshalb zum Wohle und Schutz der Jungtiere in dieser Zeit im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Die temporäre Leinenpflicht ist eine gesetzliche Vorschrift und im ganzen Kanton gültig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Franken1. MaiHundOthmarsingen