Auf dem Friedhof in Villmergen werden verschiedene Erdbestattungs- und Urnengräber geräumt. Die Angehörigen haben bis 20. April Zeit, alles wegzuräumen.
Die Nothelferkapelle der Gemeinde Villmergen.
Die Nothelferkapelle der Gemeinde Villmergen. - Nau.ch
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Die 1994 angelegten Erdbestattungsgräber mit den Nummern 236 bis 244, das 1995 angelegte Erdbestattungsgrab mit der Nummer 245 sowie die 1994 entstandenen Urnengräber mit den Nummern 106 bis 117 und die 1995 entstandenen Urnengräber mit den Nummern 118 bis 122 sind nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe aufzuheben.

Die Angehörigen werden gebeten, bis spätestens am 20. April 2020 alles vom Grab wegzunehmen, was sie behalten wollen. Über Grabsteine, Grabkreuze, Gestaltungselemente und Pflanzen, die bis am 20. April 2020 nicht abgeräumt sind, verfügt die Gemeinde. Mitarbeiter des Werkhofs werden sie kostenlos entfernen.

Bei Fragen zur Grabräumung wenden Sie sich an die Bauverwaltung, Tel. 056 619 59 40, oder den Friedhofgärtner René Häfliger, Tel. 078 645 12 45.

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