Wie die Gemeinde Wohlen AG informiert, sind Angehörige berechtigt, Grabsteine und Bepflanzungen zu entfernen. Ab 1. März 2023 erfolgt die Räumung der Gräber.
Der Kirchenturm von Wohlen (AG).
Der Kirchenturm von Wohlen (AG). - Nau.ch
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Die Angehörigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass ab dem 1. März 2024 die Gräber geräumt werden.

Auf einem Plan auf der Webseite der Gemeinde sind die von den Räumungen betroffenen Gräber einzusehen.

Beim alten Gemeinschaftsgrab werden zudem turnusgemäss die Schriftplatten der bis und mit 1998 verstorbenen Personen entfernt.

Die Angehörigen sind berechtigt, allfällige von ihnen gewünschte Gegenstände (Grabsteine, Bepflanzungen et cetera) vorgängig zu entfernen.

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Wohlen (AG)