In Winterthur wurde ein Mann verurteilt, weil er ein Mädchen genötigt hatte, ihm Nacktfotos zu schicken. Zudem beleidigte er die Geschädigte übel.
Pornografie
Pornografische Bilder zu sehen auf einem Smartphone. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 24-Jähriger musste sich vor dem Winterthurer Bezirksgericht verantworten.
  • Er soll eine Minderjährige genötigt haben, ihm Nacktfotos zu schicken.
  • Als diese sich weigerte, beleidigte er sie und sprach Drohungen aus.

Ein Mann aus Winterthur hat eine 16-Jährige genötigt, ihm Nacktbilder zu schicken. Als sie sich weigerte, beleidigte er sie und drohte mit der Veröffentlichung bereits erhaltener Fotos.

Das Gericht hat ihn nun dafür verurteilt, wie der «Landbote» berichtet.

Der heute 24-jährige Angeklagte hatte vor drei Jahren von dem damals minderjährigen Meitli Nacktfotos gefordert.

Als sie nicht mehr mitspielte, beschimpfte er sie als «ekliges Flittchen» und drohte mit der Veröffentlichung der bereits erhaltenen Bilder.

Während des Prozesses zeigte sich der Mann wortkarg. Er gab an, arbeitslos zu sein und bei seinem Vater zu leben. Seine Zeit verbringt er hauptsächlich mit Videospielen – eine Sucht, wie er zugibt.

Angeklagter drohte mit Veröffentlichung der Nacktfotos

Als das Mädchen seine aufdringlichen Anfragen nach weiteren Fotos ignorierte und ihn blockierte, wurde er aggressiv. Er forderte sie auf ihm zu «gehorchen». Sonst würde er die bereits erhaltenen Bilder ihrer nackten Brüste an ihre Freunde und Familie schicken.

Die Geschädigte glaubte den Drohungen des Mannes. Sie schickte ihm weitere 19 pornografische Bilder sowie 15 Videos von je 15 Sekunden Länge. Dass sie dies gegen ihren Willen tat, war dem Angeklagten bewusst.

Das Gericht folgte dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 300 Franken. Zusätzlich muss er Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 3600 Franken tragen, schreibt der «Landbote» weiter.

Der Richter gab dem Verurteilten noch einen Rat mit auf den Weg: Auch wenn eine minderjährige Person freiwillig Nacktfotos schickt, ist das Anfordern dieser bereits illegal. Er solle in Zukunft also einfach die Finger davon lassen.

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