Winterthurer Imbissstände erhalten doch Bewilligung für 2024
Wie die Stadt Winterthur berichtet, wird der Entscheid der Verwaltungspolizei, keine Bewilligungen mehr für Imbissstände auszustellen, rückgängig gemacht.

Die Stadt Winterthur ist eine lebendige und vielfältige Stadt mit hoher Lebensqualität.
Dies will der Stadtrat erhalten und gleichzeitig eine für alle involvierten Parteien verträgliche Nutzung des öffentlichen Raums gewährleisten.
Im Bereich der Altstadt ist die Nutzung des öffentlichen Raums besonders intensiv. Anpassungen im Bereich von Bewilligungen können darum ein Thema werden.
Es besteht derzeit aber keine Absicht, Anbietern, die seit vielen Jahren erfolgreich einen Imbissstand betreiben, kurzfristig die Bewilligung nicht zu erneuern.
Verbot in der Altstadt ist kein Thema
Ein generelles Verbot von Imbissständen in der Altstadt ist kein Thema. Dafür besteht keine rechtliche Grundlage.
Die Vorschriften über die Benützung des öffentlichen Grunds zu Sonderzwecken sehen vor, dass jede Bewilligung einzeln geprüft werden muss.
Abwägungen, ob ein Imbissstand einem Bedürfnis entspricht, sind Teil eines Bewilligungsverfahrens.
Jahresbewilligung wird erteilt
Bei den bestehenden Imbissständen in der Steinberggasse und am Neumarkt ist diese Anforderung gegeben.
Sie sind ein fester Bestandteil des kulinarischen Angebots in der Altstadt und sprechen eine eigene Zielgruppe an.
Die Imbissstände, deren Jahresbewilligung nicht erneuert wurde, erhalten in den nächsten Tagen (Stand 8. Januar 2024) eine Bewilligung für 2024 von der Verwaltungspolizei.