Winterthur will die beiden Suizide bei der Stadtpolizei aufsichtsrechtlich untersuchen zu lassen. Mit der Untersuchung wird eine Anwaltskanzlei beauftragt.
Blick auf die Stadt Winterthur. - Keystone
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Stadträtin Katrin Cometta, Vorsteherin des Departements Sicherheit und Umwelt, hat vergangene Woche angekündigt, den Antrag auf eine Administrativuntersuchung zu stellen.

Anlässlich der Sitzung vom 23. Februar 2022 hat sich der Stadtrat Winterthur mit den tragischen Vorfällen bei der Stadtpolizei befasst.

Aufgrund der vorliegenden Informationen hat der Stadtrat beschlossen, eine Administrativuntersuchung unter aufsichtsrechtlicher Federführung der Stadtkanzlei durchführen zu lassen. Dabei sollen organisatorische, führungsbezogene und personalrechtliche Fragen geklärt werden.

Die Untersuchung wird von der Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG durchgeführt

Durchführen wird die Untersuchung Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG. Die Anwaltskanzlei hat viel Erfahrung mit aufsichtsrechtlichen Verfahren und wird ihre Arbeit sofort aufnehmen.

Geplant ist derzeit, dass die Untersuchungsergebnisse im Sommer vorliegen. Der Stadtrat hält fest, dass die Grundsätze zur Unschuldsvermutung und zum Persönlichkeitsschutz weiterhin für alle Betroffenen gelten.

Dies bezieht sich nicht nur auf offene Schuldzuweisungen, sondern auch auf blosse Verdächtigungen.

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