Winterthur: Stadtrat sagt Urnengang vom 17. Mai ab

    Die für den 17. Mai vorgesehene Volksabstimmung über die kommunale Vorlage «Bedarfsgerechter Ausbau der Schulsozialarbeit» wird nicht stattfinden.

    Wahlurne (Symbolbild)
    Wahlurne (Symbolbild) - dpa

    Der Bundesrat hat am 18. März beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai zu verzichten. In der Folge haben auch der Regierungsrat des Kantons Zürich und der Stadtrat Winterthur die kantonalen bzw. städtischen Volksabstimmungen abgesagt. Der Stadtrat hat nach Rücksprache mit dem Stadtverband auch die Vorlagen der evangelisch-reformierten Kirche verschoben.

    Grund für diese Absagen ist die Unvereinbarkeit der Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 (Coronavirus) mit einer ordnungsgemässen Durchführung eines Urnengangs (Abstimmungslogistik, Stimmabgabe, Ergebnisermittlung). Weiter kann die freie Meinungsbildung (Art. 34 Bundesverfassung) unter diesen Umständen nicht gewährleistet werden.

    Der Bundesrat hat angekündigt, bis Ende Mai 2020 über die Durchführung am nächsten regulären Abstimmungstermin am 27. September zu entscheiden.

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