Notunterkunft: Projektanpassung führt zu massiven Mehrkosten
Ein Rekurs und Auflagen verteuern die Notunterkunft an der Strehlgasse in Seuzach. Die Abrechnung schliesst rund 259'000 Franken über dem bewilligten Kredit ab.

Der Gemeinderat genehmigte im März 2023 einen Kredit von 509'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer für die Vorbereitung und Realisierung einer provisorischen Notunterkunft auf dem gemeindeeigenen Grundstück an der Strehlgasse.
Wie die Gemeinde Seuzach mitteilt, wurde gegen die Baubewilligung ein Rekurs eingereicht, weshalb das Projekt überarbeitet werden musste. Dabei wurden das östliche Provisorium verschoben, die Gebäudehöhe reduziert und auf eine mögliche zweite Etappe verzichtet.
Nach einer aussergerichtlichen Einigung konnten die Bauarbeiten im Juli 2023 aufgenommen werden.
Mehrkosten durch Projektanpassungen
Die Bauabrechnung schliesst mit Gesamtkosten von 768'424,65 Franken inklusive Mehrwertsteuer ab und liegt damit rund 259'424,65 Franken über dem bewilligten Kredit. Die Mehrkosten resultieren hauptsächlich aus den Projektanpassungen, die sich aus dem Rekursverfahren ergeben haben, sowie aus zusätzlichen baulichen und gesetzlichen Anforderungen.
So wurde das Provisorium direkt an die Werkleitungen in der Strehlgasse angeschlossen, was höhere Tiefbau- und Rohrleitungskosten verursachte. Zudem wurde aus energetischen Gründen anstelle der ursprünglich vorgesehenen elektrischen Heizung ein Anschluss an das Fernwärmenetz erstellt.
Aufgrund baurechtlicher Vorgaben mussten die Container zusätzlich gedämmt sowie eine hindernisfreie Erschliessung realisiert werden. Weitere Mehrkosten entstanden bei der Fundation, beim Gerüst, beim Brandschutz und bei den Umgebungsarbeiten.






