Neue Hürden für Solaranlagen auf Altstadtdächern

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Winterthur Stadt,

Das Bundesgericht hat im Fall einer geplanten Solaranlage an der Technikumstrasse eine Beschwerde der Stadt Winterthur abgewiesen. Ein Rückschlag für die Stadt.

Oberer Graben in Winterthur.
Oberer Graben in Winterthur. - Nau.ch / Simone Imhof

Eine private Bauherrin plant auf dem Dach ihrer Liegenschaft an der Technikumstrasse eine Photovoltaikanlage. Wie die Stadt Winterthur schreibt, bewilligte der Bauausschuss der Stadt Winterthur das Baugesuch am 27. Juni 2023.

Der dagegen erhobene Rekurs des Zürcher Heimatschutzes wurde vom Baurekursgericht des Kantons Zürich gutgeheissen.

Die Stadt Winterthur hat den Fall zur Klärung dieser schweizweit relevanten Frage und zur Erlangung der Rechtssicherheit bis ans Bundesgericht weitergezogen, das nun letztinstanzlich entschieden hat – gegen die Stadt Winterthur.

Gebäude im ISOS-Perimteter: «Erfüllung einer Bundesaufgabe»?

Das betroffene Gebäude befindet sich nicht im Inventar schutzwürdiger Bauten der Stadt Winterthur; es wurde zudem noch vor wenigen Jahrzehnten um zwei Geschosse aufgestockt.

Jedoch gehört es als Teil der Winterthurer Altstadt zum Perimeter der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit Erhaltungsziel A. Die strittige Frage war, ob durch diesen Umstand die «Erfüllung einer Bundesaufgabe» vorliegt.

Ist dies der Fall, ist im Zuge des Bewilligungsverfahrens zwingend eine Beurteilung der kantonalen Fachstelle (Amt für Raumentwicklung) erforderlich.

Diese prüft, ob ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) eingeholt werden muss.

Rückschlag für Energiewende und Gemeindeautonomie

Das Bundesgericht kommt nun letztinstanzlich zum Schluss, dass die Bewilligung einer Solaranlage im ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A trotz der in Zweifel zu ziehenden Verfassungskonformität der massgebenden rechtlichen Grundlage (Artikel 18a RPG) eine Bundesaufgabe darstellt – dies, obwohl selbst das Bundesamt für Raumentwicklung im Rahmen einer Stellungnahme im Verfahren vor Bundesgericht die Erstellung von Solaranlagen in ISOS A-Perimetern ebenfalls nicht als Bundesaufgabe qualifiziert hat.

Die Beschwerde der Stadt Winterthur wurde abgewiesen.

«Dieser Entscheid schafft hohe bürokratische Hürden für die Erstellung von Solaranlagen in Kernzonen», sagt Stadträtin Christa Meier, Vorsteherin des Departements Bau und Mobilität. «Die Einordnung dieser Anlage war im Rahmen des Baugesuchs durch die Winterthurer Behörden gründlich geprüft worden. Dieses Urteil ist ein Rückschlag für die Energiewende – und für die Gemeindeautonomie.»

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