In Winterthur kann die lange geplante Lärmsanierung stattfinden

Wie die Stadt Winterthur mitteilt, wird aus Lärmschutzgründen auf fünf kommunalen Strassenabschnitten die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer gesenkt.

Blick auf die Stadt Winterthur. - Keystone

Die Projektauflage vom 26. Mai 2021 sah vor, die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer auf Haldenstrasse (Abschnitt Rychenberg- bis Lindstrasse), Kanzleistrasse (Abschnitt Tösstal- bis Landvogt-Waser-Strasse), Rychenbergstrasse (Abschnitt Halden- bis Talackerstrasse), Untere Briggerstrasse (Abschnitt zwischen den Gebäuden Nummer 9 und 55) und Wülflingerstrasse (Abschnitt zwischen dem Gebäude Nummer 239 bis rund 40 Meter westlich der Einmündung Eulachstrasse) zu reduzieren.

Im Rahmen der Einsprachebehandlung wurde der Abschnitt Wülflingerstrasse etwas verlängert, sodass dieser nun westlich bis zum Gebäude 281 reicht.

Nach Rekursen befasste sich zunächst das Statthalteramt und dann das Verwaltungsgericht mit dem Projekt.

Letzteres wies die Behandlung der Rekurse dem Baurekursgericht zu, welches sie allesamt abwies.

Tempo-30 kann umgesetzt werden

Inzwischen sind die Verkehrsanordnungen rechtskräftig und Tempo-30 kann umgesetzt werden. Dies wird voraussichtlich ab Frühling 2024 stattfinden.

Durch die Temporeduktion kann eine deutlich hörbare Verbesserung der Lärmsituation erreicht werden.

Dies reicht jedoch nicht überall aus, um die Grenzwerte einzuhalten.

Für verbleibende Immissionsgrenzwertüberschreitungen werden den Betroffenen Beiträge an Schallschutzfenster gemäss kantonalem Finanzierungsmodell angeboten.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 411'000 Franken

Temporeduktionen führen oftmals zu einer Verstetigung des Verkehrsflusses und trotzdem wurden für den öffentlichen Verkehr verschiedene flankierende Massnahmen geplant und zum Teil auch schon umgesetzt.

Zu den Massnahmen gehören Busbevorzugungen durch Fahrbahnhaltestellen und die Optimierung der Lichtsignal-Steuerungen an mehreren Knoten.

Die Gesamtkosten für das Sanierungsprojekt (inklusive Schallschutzfenster) und die Signalisationsanpassungen belaufen sich auf rund 411'000 Franken.

Der Bund wird sich an den Kosten mit rund 122'000 Franken beteiligen.

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